Stadt Hannover will Tanzverbot streng durchsetzen

27. März 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaftliche Regelungen in Hannover: Tanzverbot

() – Die Landeshauptstadt Hannover hat darauf hingewiesen, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen während der stillen Tage unzulässig sind. Das Tanzverbot zum Schutz des Charakters der Osterfeiertage besteht 67 Stunden: von Gründonnerstag ab 5:00 Uhr bis zum Ablauf des Sonnabends um 24:00 Uhr.

Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Dies betrifft Diskotheken, Clubs und vergleichbare Einrichtungen sowie entsprechende Veranstaltungen in der Gastronomie.

Die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik ist von diesem Verbot nicht betroffen, ebenso wenig private Feiern in nicht-öffentlichem Rahmen.

Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, wenn sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.

Nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz sind diese Tage vor Ostern geschützte Feiertage mit besonderer religiöser Bedeutung für viele Bürger. Das gesetzliche Tanzverbot ist Ausdruck des gesellschaftlichen Respekts gegenüber diesem Gedenken und soll den öffentlichen Raum in dieser Zeit entsprechend prägen.

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Es ist ein Zeichen dafür, dass unterschiedliche Bedürfnisse und Überzeugungen in Hannover nebeneinander Platz haben.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Tanzende in einem Techno-Club (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Öffentlich Tanzveranstaltungen sind an stillen Tagen unzulässig.
  • Tanzverbot gilt von Gründonnerstag 5:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr.
  • Hintergrundmusik in Gaststätten und private Feiern sind von dem Verbot ausgenommen.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen sind die Gäste von Diskotheken, Clubs und gastronomischen Einrichtungen
  • Tanzverbot gilt für 67 Stunden, von Gründonnerstag 5:00 Uhr bis Samstag 24:00 Uhr
  • Gilt in Niedersachsen, betrifft öffentlich zugängliche Veranstaltungen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Tanzverbot zum Schutz des Charakters der Osterfeiertage
  • Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes
  • Gesellschaftlicher Respekt gegenüber religiösem Gedenken

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Hinweis auf das Tanzverbot zu öffentlichen Tanzveranstaltungen während der stillen Tage
  • Überwachung und Durchsetzung des Tanzverbots in Diskotheken und Clubs
  • Erlaubnis für Veranstaltungen am Karfreitag nur unter bestimmten Bedingungen
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