Pflegemindestlohn steigt 2026 und 2027 um je 2,6 Prozent

25. November 2025
Pflegemindestlohn steigt 2026 und 2027 um je 2,6 Prozent

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Erhöhung des Pflegemindestlohns in Deutschland

() – Der Pflegemindestlohn soll im Juli 2026 um 2,6 Prozent erhöht werden und im Juli 2027 um weitere 2,6 Prozent steigen, bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Darauf hat sich die Pflegekommission geeinigt, in der Gewerkschaft und Arbeitgeber vertreten sind.

„Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss halten an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, dem TVöD“, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit.“ Die künftigen Werte des Pflegemindestlohns seien weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit.

„Wir mussten sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung abwehren“, fügte Bühler hinzu. Der Pflegemindestlohn stelle jedoch die einzig einklagbare Vergütungshöhe dar, wenn es keinen Tarifvertrag gebe. Deshalb habe Verdi nach Abwägung der Alternative „schweren Herzens“ diesem Kompromiss zugestimmt.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete es unterdessen als „gutes Signal“, dass sich die Pflegekommission für die kommenden beiden Jahre auf höhere Mindestlöhne in der Pflege verständigt hat. „Unabhängig von dieser Entscheidung haben sich die Löhne für Pflege- und Betreuungskräfte in den vergangenen Jahren bereits spürbar verbessert: Sie erhalten in den Pflegeeinrichtungen für ihre anspruchsvolle berufliche Tätigkeit durchschnittlich bereits wesentlich höhere Löhne auf Tarifniveau, als von der Pflegekommission nun festgelegt.“

Laut Empfehlung der Pflegekommission steigt die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte von aktuell 16,10 Euro zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro pro Stunde. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, die derzeit 17,35 Euro verdienen, erhalten ab 1. Juli 2026 einen Stundenlohn von 17,80 Euro, ab 1. Juli 2027 von 18,26 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachpersonen steigt von aktuell 20,50 Euro zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 21,58 Euro pro Stunde.

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Pflegemindestlohn wird im Juli 2026 um 2,6 % und im Juli 2027 um weitere 2,6 % erhöht.
  • Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte steigt: 16,10 Euro (jetzt) auf 16,52 Euro (2026) und 16,95 Euro (2027).
  • Mindestlohn für Pflegefachpersonen erhöht sich von 20,50 Euro (jetzt) auf 21,03 Euro (2026) und 21,58 Euro (2027).

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffen: Pflegehilfskräfte, Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung, Pflegefachpersonen
  • Regionen: Deutschland
  • Zahlen/Fristen: Erhöhung des Pflegemindestlohns im Juli 2026 um 2,6%, im Juli 2027 um 2,6%; Lohnuntergrenze steigt für Pflegehilfskräfte von 16,10 Euro (2026) auf 16,95 Euro (2027); für Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung von 17,35 Euro auf 18,26 Euro; für Pflegefachpersonen von 20,50 Euro auf 21,58 Euro

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Erhöhung des Pflegemindestlohns um 2,6 Prozent in 2026 und 2027
  • Verdi wollte Anschluss an Tarifverträge, Arbeitgeber waren nicht bereit
  • Mindestlohn bleibt einzige einklagbare Vergütungshöhe ohne Tarifvertrag

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Erhöhung des Pflegemindestlohns um 2,6 Prozent im Juli 2026 und nochmals im Juli 2027
  • Lohnuntergrenzen für Pflegehilfskräfte und Pflegekräfte mit Ausbildung steigen bis 2027
  • Verdi hat dem Kompromiss für den Pflegemindestlohn zugestimmt trotz Unzufriedenheit über die Vergütung
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH