Thüringen darf Extremisten von juristischer Ausbildung ausschließen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Thüringen: Juristische Zulassung und Demokratie
Weimar () – Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Demnach ist der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung dieser Regelung beantragt. Sie argumentierte, dass der entsprechende Paragraf gegen die Thüringer Verfassung verstoße und daher nichtig sei. Der Verfassungsgerichtshof wies diesen Antrag jedoch zurück und teilte mit, dass das gesellschaftliche Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes nicht gefährdet werden dürfe.
Laut Gericht müssen die Handlungen des Betroffenen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aber von Gewicht sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reiche nicht aus.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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- Thüringen darf Bewerber, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen.
- Der Verfassungsgerichtshof in Weimar wies den Antrag der AfD-Fraktion zur Überprüfung dieser Regelung zurück.
- Nur gewichtige Handlungen gegen die Grundordnung rechtfertigen den Ausschluss, nicht die bloße Parteizugehörigkeit.
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- Thüringen darf Bewerber, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen.
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- Antrag der AfD-Fraktion, Regelung als verfassungswidrig anzufechten, wurde abgewiesen.
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- Thüringen schließt Bewerber, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren, vom juristischen Vorbereitungsdienst aus.
- Der Verfassungsgerichtshof bestätigte diese Regelung und wies den Antrag der AfD-Fraktion zurück.
- Handlungen gegen die demokratische Ordnung müssen von Gewicht sein, bloße Parteizugehörigkeit reicht nicht aus.
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