Kartellamt ermittelt wegen Verstößen gegen neue Benzinpreisregel
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: Ermittlungen des Bundeskartellamts in Bonn
Bonn () – Das Bundeskartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen die neue Regel, wonach Tankstellenbetreiber nur noch einmal täglich um 12 Uhr die Benzinpreise anheben dürfen.
Es gehe dabei vor allem um Uhrzeitverstöße, also verspätete Preiserhöhungen, sagte ein Kartellamtssprecher der „Bild“ (Mittwochausgabe). Die Behörde habe entsprechende Ermittlungen eingeleitet.
Die Einhaltung der Regel werde „automatisiert und lückenlos anhand der Echtzeitdaten der Markttransparenzstelle überwacht“. Verstöße würden „systematisch erfasst“ und an die zuständigen Landesbehörden weitergeleitet, sagte der Sprecher. Bei den Fällen handele es sich vor allem um „Anpassungsschwierigkeiten technischer Art“. Viele Verstöße seien nur „sehr knapp“ an der erlaubten Zeit vorbeigegangen.
Der Sprecher erklärte, das Bundeskartellamt habe zur Überwachung des neuen Preisgesetzes ein neues Team zusammengestellt, das die Preisentwicklung „mit hoher Priorität“ überprüfe. „Ein bloßer Preisanstieg begründet noch keinen Kartellrechtsverstoß“, sagte der Sprecher. Entscheidend sei, ob sich Preise durch den Ölmarkt erklären lassen oder Wettbewerbsprobleme vorliegen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundeskartellamt (Archiv) |
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- Bundeskartellamt ermittelt wegen erster Verstöße gegen neue Regel für Benzinpreise
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