Justiz weist gemeinnützigen Einrichtungen über 5,5 Millionen Euro aus Geldauflagen zu
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Gesellschaftliche Unterstützung durch Justiz in Niedersachsen
Hannover () – Die niedersächsischen Justizbehörden haben im vergangenen Jahr gemeinnützigen Einrichtungen insgesamt rund 5,52 Millionen Euro aus Geldauflagen zugewiesen. Das teilte das Justizministerium in Hannover am Donnerstag mit.
Die Gelder stammen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Tatverdächtigen oder Verurteilten Zahlungen an gemeinnützige Organisationen auferlegt wurden.
Mit gut 1,45 Millionen Euro erhielten Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens den größten Anteil.
Weitere 882.000 Euro gingen an die allgemeine Jugendhilfe, etwa 803.000 Euro an Hilfen für Gesundheitsgeschädigte und Behinderte und rund 303.000 Euro an Natur- und Umweltschutz. Die größte Einzelsumme von etwa 305.000 Euro erhielt die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, gefolgt vom Kinderhospiz Löwenherz in Syke mit rund 257.000 Euro.
Geldauflagen können angeordnet werden, wenn Ermittlungs- oder Strafverfahren eingestellt oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Gelder fließen nicht in die Landeskasse, sondern können direkt gemeinnützigen Einrichtungen zugewiesen werden. Eine detaillierte Übersicht über die Zuweisungen ist auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Euroscheine (Archiv) |
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- Zuweisung von 5,52 Millionen Euro aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen
- Verteilung der Gelder erfolgt an Bereiche wie Sozialwesen, Jugendhilfe, Gesundheitsdienste und Naturschutz
- Geldauflagen können bei Einstellung von Ermittlungsverfahren oder Bewährungsstrafen angeordnet werden
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