Fünf Personen nach Grillen in Dresdner Wohnung mit Kohlenmonoxid vergiftet

13. April 2026

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Kohlenmonoxidvergiftung bei Grillabend in Dresden

() – Bei einem Grillabend in einer Dresdner Wohnung haben sich fünf Personen eine Kohlenmonoxidvergiftung zugezogen. Das teilte die Feuerwehr Dresden mit.

Die Einsatzkräfte wurden am Sonntagabend gegen 22:30 Uhr in die Senftenberger Straße im Stadtteil Prohlis gerufen, nachdem bei den Betroffenen Stunden nach dem Grillen gesundheitliche Beschwerden aufgetreten waren.

Vor Ort trafen die Rettungskräfte auf drei Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 44 Jahren. Sie klagten über Symptome wie Kopfschmerzen.

Messungen mit einem CO-Messgerät bestätigten erhöhte Werte des giftigen Gases im Blut. Ein Notarzt ordnete daraufhin den Transport aller fünf Personen in verschiedene Krankenhäuser zur weiteren Behandlung an.

Für den Abtransport mussten zusätzliche Rettungswagen angefordert werden.

Nach ersten Erkenntnissen war ein Holzkohlegrill in der Wohnung betrieben worden. Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, solche Grills oder andere offene Feuerstellen in geschlossenen Räumen zu nutzen, da dabei lebensgefährliches Kohlenmonoxid entstehen kann.

Das farb- und geruchlose Gas blockiert den Sauerstofftransport im Blut und kann zu einer inneren Erstickung führen.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Feuerwehr-Rettungswagen (Archiv)

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  • Fünf Personen erlitten Kohlenmonoxidvergiftung bei Grillabend in Wohnung
  • Notarzt ordnete Transport in verschiedene Krankenhäuser an
  • Warnung der Feuerwehr vor Grillnutzung in geschlossenen Räumen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • fünf Personen betroffen, Alter zwischen 19 und 44 Jahren
  • Region: Stadtteil Prohlis, Dresden
  • Vorfall am Sonntagabend, 22:30 Uhr

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Nutzung eines Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen
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  • Warnung der Feuerwehr vor der Nutzung von Holzkohlegrills in geschlossenen Räumen
  • Anordnung des Transports der betroffenen Personen in verschiedene Krankenhäuser
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