Sächsisches Gericht sichert Bürgergeld bei Auslandsaufenthalt zur Genesung

13. April 2026

Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung

Sozialrechtliche Entscheidung zum Bürgergeld in Sachsen

() – Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Bürgergeld-Empfänger auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts weiterhin Leistungen erhalten kann, wenn dieser der Genesung dient. Das teilte das Gericht am Montag mit.

Ein Mann hatte gegen die Leistungseinstellung durch sein Jobcenter geklagt, nachdem er für eine medizinisch notwendige Gesundung ins Ausland gereist war.

Der 7. Senat des Gerichts gab im einstweiligen Rechtsschutz dem Antrag des Mannes statt. Es liege ein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vor, da der Aufenthalt ausschließlich der Wiederherstellung der Gesundheit bei andauernder Arbeitsunfähigkeit diene, so die Richter.

Ein ärztliches Attest habe dies bestätigt. Es handele sich nicht um einen Ferienaufenthalt.

Die Nichterreichbarkeit am deutschen Wohnort stelle in diesem Einzelfall keinen Leistungsausschluss dar, weil das Jobcenter dem Aufenthalt hätte zustimmen müssen.

Die Aufzählung wichtiger Gründe in der Erreichbarkeitsverordnung sei nicht abschließend. Der Beschluss vom 23. März ist rechtskräftig

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Jobcenter (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bürgergeld-Empfänger erhält Leistungen während vorübergehenden Auslandsaufenthalts zur Genesung
  • Aufenthalt dient ausschließlich der Wiederherstellung der Gesundheit
  • Nichterreichbarkeit am Wohnort führt nicht zu Leistungsausschluss, wenn Jobcenter zustimmt

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Bürgergeld-Empfänger
  • Personen mit medizinisch notwendigem Auslandsaufenthalt
  • Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts, rechtskräftig seit 23. März

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts zu Leistungsansprüchen während Auslandsaufenthalt
  • Aufenthalt diente der medizinischen Genesung
  • Gericht bestätigte, dass Nichterreichbarkeit keinen Leistungsausschluss rechtfertigt

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Bürgergeld-Empfänger erhält weiterhin Leistungen während vorübergehendem Auslandsaufenthalt zur Genesung.
  • Gericht entschied, dass Nichterreichbarkeit am Wohnort keinen Leistungsausschluss darstellt.
  • Jobcenter muss dem Genesungsaufenthalt zustimmen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH