Thüringen erleichtert ausländischen Absolventen den Berufseinstieg
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Migrationspolitik in Thüringen: Fachkräfteregelungen
Erfurt () – Das Thüringer Migrationsministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, den Übergang internationaler Auszubildender und Studierender ins Berufsleben zu beschleunigen. Damit soll verhindert werden, dass der dringend benötigte Fachkräftenachwuchs nach erfolgreichem Abschluss durch bürokratische Hürden am Arbeitsstart gehindert wird, wie das Ministerium am Dienstag mitteilte.
Bisher sind die Aufenthaltstitel vieler Auszubildender und Studierender aus außereuropäischen Ländern streng an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden.
Der Wechsel in eine Beschäftigung erfordert daher einen neuen Titel, ein Verwaltungsprozess, der in der Praxis oft zu lange dauert. „Die Arbeitsaufnahme darf nicht an unnötiger Bürokratie scheitern“, sagte Migrationsministerin Beate Meißner.
Kern des neuen Verfahrenshinweises ist es, die Arbeitsaufnahme unmittelbar nach dem Abschluss zu ermöglichen, auch bevor der formale Wechsel des Aufenthaltstitels vollzogen ist.
Dazu sollen bestehende rechtliche Spielräume wie die Fiktionswirkung genutzt, die Geltungsdauer bestehender Titel verlängert und klare Nebenbestimmungen zur erlaubten Erwerbstätigkeit erteilt werden. Das Ministerium betonte, dass die Thüringer Wirtschaft auf internationale Arbeitskräfte angewiesen sei.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesagentur für Arbeit (Archiv) |
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- Ausländerbehörden sollen Übergang internationaler Auszubildender und Studierender ins Berufsleben beschleunigen
- Arbeitsaufnahme soll direkt nach Abschluss ohne formal neuen Aufenthaltstitel ermöglicht werden
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- Betroffene: internationale Auszubildende und Studierende aus außereuropäischen Ländern
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- Verhinderung bürokratischer Hürden, die den Arbeitsstart nach Abschluss erschweren
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- Ausländerbehörden angewiesen, den Übergang internationaler Auszubildender und Studierender ins Berufsleben zu beschleunigen
- Arbeitsaufnahme unmittelbar nach dem Abschluss ermöglichen, bevor der formale Wechsel des Aufenthaltstitels erfolgt
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