Studie: Bei Kommunen kommen nur 12 Prozent des Sondervermögens an
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Wirtschaft: Kommunale Mittelverteilung in Deutschland
München () – Von den schuldenfinanzierten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz kommen nur rund zwölf Prozent bei den Kommunen an. Dies zeigt eine neue Studie des Münchener Ifo-Instituts.
„Die Bundesländer erhalten insgesamt 100 Milliarden Euro. Von diesem Anteil geben sie etwa 60 Prozent an die Kommunen weiter. Das steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent“, sagte Ifo-Forschungsprofessor Sebastian Blesse von der Universität Leipzig.
„Angesichts der problematischen Finanzlage der Kommunen in Deutschland dürften die Mittel aus dem Sondervermögen kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten, sondern allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen“, sagte Mario Hesse, Ökonom an der Universität Leipzig und Co-Autor der Studie.
Von dem Geld, das die Länder aus dem Sondervermögen erhalten, geben Nordrhein-Westfalen 68 Prozent, Baden-Württemberg 67 Prozent, Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent an die Kommunen weiter. Rheinland-Pfalz stockt die Mittel aus den Sondervermögen mit weiteren Landesmitteln auf und gibt dadurch sogar 72 Prozent an die Kommunen weiter. Für Bayern und Sachsen belaufen sich die Anteile auf 60 bis 70 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland geben jeweils etwa 60 Prozent der Gelder aus dem Sondervermögen weiter. Brandenburg kommt wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung lediglich auf 50 Prozent. Thüringen hat aufgrund eines separaten Finanzpakets für die Kommunen erst sehr spät Position bezogen und wird zunächst nur 43 Prozent seines Anteils am Sondervermögen an die Kommunen weitergeben.
Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dies führt dazu, dass die finanzstarken Bundesländer einen erstaunlich hohen Anteil am Gesamtpaket erhalten: Ein Drittel der 100 Milliarden entfallen auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg. Bei der Verteilung innerhalb der Länder auf die einzelnen Kommunen kommen vorrangig pauschale Verteilungsmechanismen zum Einsatz. Auf bürokratische Antragsverfahren wird nur in einem geringen Umfang gesetzt. Dies erhöht die Chancen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell vor Ort wirken können.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Rathaus (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Rund zwölf Prozent der schuldenfinanzierten Mittel des Sondervermögens kommen bei den Kommunen an.
- Bayern und Sachsen erhalten Anteile zwischen 60 und 70 Prozent der Mittel für Kommunen.
- Thüringen gibt zunächst nur 43 Prozent seines Anteils am Sondervermögen an die Kommunen weiter.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Kommunen in Deutschland
- 12 Prozent der schuldenfinanzierten Mittel erreichen die Kommunen
- Mittelverteilung variiert stark zwischen den Bundesländern (z.B. 72 % in Rheinland-Pfalz, 43 % in Thüringen)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Nur rund 12 Prozent der schuldenfinanzierten Mittel des Sondervermögens gelangen zu den Kommunen.
- Problematische Finanzlage der Kommunen könnte den Wachstumseffekt der Mittel verringern.
- Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der finanzstarke Länder begünstigt.
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Bund und Länder verteilen insgesamt 100 Milliarden Euro, davon etwa 60 Prozent an die Kommunen.
- Maßnahmen zur Aufstockung der Mittel an die Kommunen, wie in Rheinland-Pfalz (72 Prozent).
- Förderung der schnellen Wirkung der Mittel durch reduzierte bürokratische Antragsverfahren.
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