Warken verteidigt Einschränkung beim Hautkrebsscreening
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Gesundheitspolitik in Berlin: Kritik und Reformen
Berlin () – Die geplante Reform des Hautkrebsscreenings als allgemeine Kassenleistung sorgt für erhebliche Kritik, doch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt den Schritt als notwendige Fokussierung.
Warken räumte ein, dass sie die Pläne anfangs selbst mit Skepsis betrachtet habe: „Ich habe das auch hinterfragt“, sagte sie am Montag in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“. Dennoch halte sie die Neuregelung für den richtigen Weg, um das Gesundheitssystem effizienter zu gestalten.
Warken sagte, dass das Screening nicht grundsätzlich abgeschafft, sondern „zielgerichteter“ durchgeführt werden solle. Künftig sollen vor allem Risikogruppen von der Untersuchung profitieren. „In keinem Land wird das Hautkrebsscreening so wie bei uns bei jedem gemacht“, so Warken. Sie verwies darauf, dass selbst sonnenintensive Länder wie Australien keine flächendeckenden Screenings für alle Alters- und Risikogruppen anbieten.
Ein weiterer Grund für die Neuausrichtung seien die massiven Engpässe bei Hautarztterminen. Durch eine gezieltere Vergabe wolle man sicherstellen, dass Patienten mit einem tatsächlichen Risiko schneller versorgt werden. „Für mich ist es schon überzeugend zu sagen: Wir schauen da genau hin, wo ein gewisses Risiko besteht“, sagte Warken. Patienten sollten sich beraten lassen, um den individuellen Bedarf zu klären.
Kritik von Fachverbänden, wonach die Einschränkung von Vorsorgeuntersuchungen langfristig zu mehr Krankheitsfällen und höheren Kosten führen könnte, hielt Warken den Expertenansatz der Reform entgegen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) soll nun die genauen Rahmenbedingungen festlegen, wer künftig Anspruch auf das kostenlose Screening hat. Ziel sei es, nur noch jene Maßnahmen zu finanzieren, die einen „nachweisbaren Nutzen“ hätten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Nina Warken am 17.04.2026 |
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