Jugendlicher aus Zeithain wegen Herstellung biologischer Waffe angeklagt
Regional - Sachsen - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Anklage gegen 17-Jährigen in Zeithain
Zeithain () – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat einen 17-jährigen Deutschen aus Zeithain angeklagt, weil er im Dezember vergangenen Jahres in einem Dachgeschoss-Labor bei seinen Eltern drei Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und gelagert haben soll. Ricin gilt nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz als biologische Waffe, teilte die Behörde am Freitagvormittag mit.‘
Dem Jugendlichen wird zudem vorgeworfen, zwischen Januar und November 2024 in dreizehn Fällen Blitzknallsätze produziert und teilweise im heimischen Garten oder in der Nähe seines Wohnorts gezündet zu haben.
Die benötigten Chemikalien habe er sich bei einem Online-Händler besorgt. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat Geständnisse abgelegt.‘
Als Motiv gab der 17-Jährige nach Angaben der Ermittler wissenschaftliches Interesse an.
Es liegen keine Hinweise auf Selbst- oder Fremdschädigungsabsicht vor. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun das Amtsgericht Riesa, ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justizzentrum (Archiv) |
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- 17-jähriger Deutscher aus Zeithain angeklagt wegen Herstellung und Lagerung von Aconitin und Ricin.
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- Anklage gegen den 17-Jährigen wegen Herstellung und Lagerung von Ampullen mit Aconitin und Ricin.
- Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Amtsgericht Riesa steht noch aus.
- Ermittlungen aufgrund der Herstellung und Zündung von Blitzknallsätzen.
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