Richterbund begrüßt verpflichtende Speicherung von IP-Adressen
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesetzgebung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Berlin
Berlin () – Der Deutsche Richterbund hat die geplante Speicherpflicht für IP-Adressen begrüßt und weitere Schritte zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gefordert.
„Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien“, sagte Richterbund-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Ohne die Möglichkeit einer verlässlichen Zuordnung von IP-Adressen zu den Anschlussinhabern laufen Ermittlungen häufig ins Leere.“
Neben der nationalen Speicherpflicht für IP-Adressen brauche es aber auch einen Neuanlauf für die freiwillige Chatkontrolle gegen Kindesmissbrauch auf europäischer Ebene, so Rebehn. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen sollten sich in Brüssel dafür einsetzen, dass Messengerdienste weiterhin rechtssicher Missbrauchsdarstellungen in Chats identifizieren und melden dürften. Die Regelung ist Anfang April ausgelaufen.
Die Staatsanwaltschaften seien alarmiert und befürchteten erhebliche Strafverfolgungslücken, wenn die US-Plattformen künftig keine Hinweise auf Kindesmissbrauch mehr über das National Center for Missing and Exploited Children an EU-Strafverfolger weitergeben, warnte der Richterbund-Geschäftsführer.
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch eine auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern beschließen. Datenschützer sehen den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kritisch.
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