IP-Adressenspeicherung im Kabinett

22. April 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: IP-Adressenspeicherung in Berlin

() – Am heutigen Mittwoch berät das Bundeskabinett über den lang erwarteten Gesetzentwurf „zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“.

Wie die „Welt“ berichtet, ist ein zentrales Element, dass Internetanbieter künftig verpflichtet werden sollen, die IP-Adressen ihrer Kunden „jeweils für drei Monate“ zu speichern. Dies soll die Aufklärung von Straftaten im Internet vereinfachen und digitale „Spuren“ sichern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung: „Kriminelle haben die Anonymität im Netz systematisch missbraucht: bei Kindesmissbrauchsdarstellungen, perfiden Fake-Shops, Terror und organisierter Kriminalität. Mit der IP-Adressenspeicherung bringen wir Licht ins digitale Dunkel: machen Täter sichtbar, zerschlagen kriminelle Netze und sichern Spuren zur Strafverfolgung.“ Der Innenminister weiter: „Wir schließen eine gefährliche Lücke und geben unseren Sicherheitsbehörden die nötige Schlagkraft im digitalen Raum.“

Auch die Bundespolizei bekommt laut Entwurf mehr Befugnisse, als noch im Referentenentwurf vorgesehen. Durch das Instrument der „Sicherungsanordnung“ kann die Behörde im Bereich der Gefahrenabwehr „die Sicherung von Verkehrsdaten veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen“. Auch Funkzellenabfragen sollen bei Straftaten von „erheblicher Bedeutung“ wieder möglich werden.

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Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Internetanbieter sollen IP-Adressen für drei Monate speichern.
  • Bundespolizei erhält erweiterte Befugnisse zur Sicherung von Verkehrsdaten.
  • Funkzellenabfragen sind bei Straftaten von "erheblicher Bedeutung" wieder möglich.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Internetanbieter sollen IP-Adressen der Kunden für drei Monate speichern
  • Zielgruppe: Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere bei Kindesmissbrauch, Terror und organisierter Kriminalität
  • Bundespolizei erhält erweiterte Befugnisse zur Sicherung von Verkehrsdaten und Funkzellenabfragen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verpflichtung für Internetanbieter zur Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
  • Aufklärung von Internetkriminalität und Sicherung digitaler Spuren
  • Erhöhung der Befugnisse der Bundespolizei zur Datenerhebung in der Gefahrenabwehr

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Internetanbieter sollen IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate speichern.
  • Bundespolizei erhält erweiterte Befugnisse zur Sicherung von Verkehrsdaten.
  • Funkzellenabfragen werden bei Straftaten von erheblicher Bedeutung wieder möglich.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH