Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt in Ulm in Kraft
Baden-Württemberg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Wohnraum-Regulierung in Ulm
Ulm () – Die Stadt Ulm hat eine Zweckentfremdungsverbotssatzung eingeführt, die am Freitag, dem 1. Mai, in Kraft tritt. Ziel dieser Regelung ist es, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, teilte die Stadt mit.
Künftig ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig, Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Ulm am 1. Mai
- Genehmigungspflicht für Wohnraumnutzung zu anderen Zwecken
- Eigentümer müssen vorab Genehmigung beantragen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Eigentümer von Wohnraum in Ulm
- Zielgruppe: Bewohner und Vermieter
- Inkrafttreten: 1. Mai; Genehmigungspflicht für Nutzung außerhalb des Wohnens
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Schutz des vorhandenen Wohnraums
- Bekämpfung des angespannten Wohnungsmarkts
- Genehmigungspflicht für gewerbliche Nutzung und Ferienvermietung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung in Ulm
- Genehmigungspflicht für die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen
- Eigentümer müssen vorab eine Genehmigung für entsprechende Nutzungen beantragen
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