13-jähriger E-Scooter-Fahrer bei Alleinunfall in Monheim schwer verletzt

27. April 2026

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheit von E-Scootern in Monheim

Monheim am Rhein () – Ein 13-jähriger Junge ist am Freitagnachmittag in Monheim am Rhein mit einem gemieteten E-Scooter schwer verunglückt. Das hat die Polizei Mettmann am Montag mitgeteilt.

Der Jugendliche wurde nach dem Sturz zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Der Unfall ereignete sich gegen 16:25 Uhr auf dem Gehweg entlang der Rheinuferpromenade. Nach Angaben der Polizei hatte der 13-Jährige den E-Scooter zuvor bei einem Verleih gemietet.

Aus noch ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und kollidierte mit einem parallel fahrenden E-Scooter eines weiteren 13-Jährigen. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte zu Boden.

Der zweite Jugendliche blieb bei dem Zusammenstoß unverletzt.

Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um auf die geltenden Regeln für E-Scooter hinzuweisen. Demnach ist die Nutzung erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt.

Zudem dürfen E-Scooter nur auf Radwegen oder der Fahrbahn genutzt werden, nicht aber auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Es besteht Versicherungspflicht, und es gelten die gleichen Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

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Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Polizei (Archiv)

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  • Nutzung von E-Scootern erst ab 14 Jahren erlaubt; nur auf Radwegen oder Fahrbahn.
  • Versicherungspflicht und gleiche Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer gelten.

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  • Betroffen: 13-jähriger Junge
  • Region: Monheim am Rhein
  • Zielgruppe: Jugendliche (Mindestalter 14 Jahre für E-Scooter-Nutzung)

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  • Nutzung nur ab einem Mindestalter von 14 Jahren erlaubt
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