Versuchter Totschlag in Bordell: 42-Jährige zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt
Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Gerichtsfall in München
München () – Das Landgericht München I hat eine 42-jährige Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das teilte das Oberlandesgericht München am Dienstag mit.
Die Angeklagte hatte im Mai 2025 in einem Münchner Bordell einem Kunden ein Messer mit einer Klingenlänge von 16 Zentimetern in den Rücken gestochen.
Der Mann hatte zuvor Kokain aus ihrem Zimmer gestohlen und war wenige Tage später erneut in das Bordell gekommen, um erneut etwas zu entwenden. Als die Angeklagte ihn erkannte, holte sie das Messer aus der Küche und stach zu, als der Mann das Appartement verlassen wollte.
Der Stich drang mindestens fünf Zentimeter tief ein, durchdrang das Zwerchfell und führte zu einer lebensgefährlichen Verletzung. Der Mann konnte fliehen, brach vor der Tür zusammen und wurde von Passanten gerettet.
Er musste notoperiert werden, erlitt aber keine bleibenden Schäden.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten der Angeklagten, dass sie nicht vorbestraft ist und ein Teilgeständnis abgelegt hatte. Zudem habe der Geschädigte mit dem Diebstahl die Ursache für die Tat gesetzt.
Zu ihren Lasten wurde die konkrete Lebensgefahr gewertet. Das Gericht stufte die Tat als minder schweren Fall des versuchten Totschlags ein.
Der Vorsitzende Richter wies die Angeklagte darauf hin, dass sie sich in einem Teufelskreis aus Drogenkonsum und Prostitution befinde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
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- 42-jährige Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
- Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.
- Tat fand im Mai 2025 in einem Münchner Bordell statt, Kunde wurde mit einem Messer verletzt.
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- Angeklagte: 42-jährige Frau aus München
- Geschädigter: Kunde im Bordell, verletzt durch Messerstich
- Zeitraum: Tat im Mai 2025, Urteil rechtskräftig
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- Die Angeklagte wurde von einem Kunden bestohlen, der ihr Kokain entwendete.
- Bei einem weiteren Besuch des Kunden erkannte die Angeklagte ihn und reagierte mit Gewalt.
- Die Tat fand in einem gewalttätigen Kontext von Drogenkonsum und Prostitution statt.
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- Verurteilung der Angeklagten zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe
- Berücksichtigung von Teilgeständnis und Unbescholtenheit bei der Strafzumessung
- Hinweis des Richters auf den Teufelskreis aus Drogenkonsum und Prostitution
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