Niedersachsen will Betriebsratswahlen besser schützen

8. Mai 2026

Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Niedersachsen: Reformen im Arbeitsrecht

() – Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich im Bundesrat für eine Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochen. Das teilte ihr Ministerium am Freitag mit.

Konkret fordert das Land, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit künftig als Offizialdelikt eingestuft wird.

Bislang ist der entsprechende Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln darf, wenn ein Berechtigter wie ein bestehender Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einen Strafantrag stellt.

In Unternehmen ohne Gewerkschaft oder bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats kann die Behinderung daher oft ungestraft bleiben, weil niemand antragsberechtigt ist.

Wahlmann betonte in ihrer Rede, dass die Mitbestimmung ein zentrales Element des deutschen Wirtschaftssystems sei. Die Umwandlung in ein Offizialdelikt würde es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, von sich aus zu ermitteln – etwa aufgrund einer Strafanzeige oder Presseberichterstattung.

Der Bundesrat soll nun über die Entschließung beraten.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert eine Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes.
  • Behinderung von Betriebsratswahlen soll künftig als Offizialdelikt eingestuft werden.
  • Der Bundesrat wird über die Entschließung beraten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Unternehmen ohne Gewerkschaft und Betriebsräte
  • Einstufung als Offizialdelikt gefordert
  • Änderung des Paragraphen 119 des Betriebsverfassungsgesetzes

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Forderung nach Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Aktuelle Einstufung als Antragsdelikt ermöglicht oft ungestrafte Behinderung
  • Mitbestimmung als zentrales Element des deutschen Wirtschaftssystems

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Niedersachsens Justizministerin fordert Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes.
  • Behinderung von Betriebsratswahlen soll als Offizialdelikt eingestuft werden.
  • Bundesrat wird über die Entschließung beraten.
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