Niedersachsen will Betriebsratswahlen besser schützen
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Niedersachsen: Reformen im Arbeitsrecht
Hannover () – Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich im Bundesrat für eine Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes ausgesprochen. Das teilte ihr Ministerium am Freitag mit.
Konkret fordert das Land, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit künftig als Offizialdelikt eingestuft wird.
Bislang ist der entsprechende Paragraph 119 des Betriebsverfassungsgesetzes ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nur dann ermitteln darf, wenn ein Berechtigter wie ein bestehender Betriebsrat oder eine Gewerkschaft einen Strafantrag stellt.
In Unternehmen ohne Gewerkschaft oder bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats kann die Behinderung daher oft ungestraft bleiben, weil niemand antragsberechtigt ist.
Wahlmann betonte in ihrer Rede, dass die Mitbestimmung ein zentrales Element des deutschen Wirtschaftssystems sei. Die Umwandlung in ein Offizialdelikt würde es der Staatsanwaltschaft ermöglichen, von sich aus zu ermitteln – etwa aufgrund einer Strafanzeige oder Presseberichterstattung.
Der Bundesrat soll nun über die Entschließung beraten.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026 |
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