Saarland erleichtert Drohneneinsatz zur Wildtierrettung

8. Mai 2026

Regional - Saarland - aktuelle Fakten und Einordnung

Umweltpolitik im Saarland: Drohneneinsatz erleichtert

() – Das saarländische Umweltministerium hat den Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten deutlich vereinfacht. Eine neue Allgemeinverfügung ermöglicht den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in europäischen Schutzgebieten unter bestimmten Voraussetzungen.

Das teilte das Ministerium am Freitag mit.

Bislang mussten für solche Flüge häufig aufwendige Einzelfallgenehmigungen eingeholt werden. Die neue Regelung schafft nach Angaben von Umweltministerin Petra Berg einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen für Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Wildtierrettungsteams.

Ziel ist es, insbesondere Rehkitze und Bodenbrüter während der Mahd vor schweren Verletzungen oder dem Tod zu bewahren.

Die Verfügung enthält klare Vorgaben zum Schutz von Natur und Tierwelt. So dürfen die Drohnen ausschließlich zur Wildtierrettung im Zusammenhang mit einer zulässigen Mahd eingesetzt werden.

Die Flüge müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben und möglichst störungsarm erfolgen. Die Allgemeinverfügung wurde am 7. Mai im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und gilt jährlich im Zeitraum vom 15. April bis 15. Juli.

Siehe auch:  Wetterbericht für Bayern (19.02.2026)

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Drohne (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten vereinfacht
  • Drohnen dürfen nur zur Wildtierrettung bei zulässiger Mahd eingesetzt werden
  • Allgemeinverfügung gilt jährlich vom 15. April bis 15. Juli

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Landwirte, Jäger, ehrenamtliche Wildtierrettungsteams
  • Schutzgebiete in Saarland, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, europäische Schutzgebiete
  • Gültigkeit jährlich vom 15. April bis 15. Juli

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Vereinfachung des Drohneneinsatzes zur Wildtierrettung in Schutzgebieten
  • Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen für Landwirte, Jäger und Wildtierrettungsteams
  • Schutz von Rehkitzen und Bodenbrütern während der Mahd

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten ermöglicht
  • Neue Allgemeinverfügung vereinfacht Genehmigungsverfahren für Flüge
  • Vorgaben zum Schutz von Natur und Tierwelt wurden festgelegt
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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