Saarland erleichtert Drohneneinsatz zur Wildtierrettung
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Umweltpolitik im Saarland: Drohneneinsatz erleichtert
Saarbrücken () – Das saarländische Umweltministerium hat den Einsatz von Drohnen zur Wildtierrettung in Schutzgebieten deutlich vereinfacht. Eine neue Allgemeinverfügung ermöglicht den Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in europäischen Schutzgebieten unter bestimmten Voraussetzungen.
Das teilte das Ministerium am Freitag mit.
Bislang mussten für solche Flüge häufig aufwendige Einzelfallgenehmigungen eingeholt werden. Die neue Regelung schafft nach Angaben von Umweltministerin Petra Berg einen einheitlichen und rechtssicheren Rahmen für Landwirte, Jäger und ehrenamtliche Wildtierrettungsteams.
Ziel ist es, insbesondere Rehkitze und Bodenbrüter während der Mahd vor schweren Verletzungen oder dem Tod zu bewahren.
Die Verfügung enthält klare Vorgaben zum Schutz von Natur und Tierwelt. So dürfen die Drohnen ausschließlich zur Wildtierrettung im Zusammenhang mit einer zulässigen Mahd eingesetzt werden.
Die Flüge müssen auf das notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben und möglichst störungsarm erfolgen. Die Allgemeinverfügung wurde am 7. Mai im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und gilt jährlich im Zeitraum vom 15. April bis 15. Juli.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Drohne (Archiv) |
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