Bundesrat stimmt Reform der privaten Altersvorsorge zu – Hessen sieht eigene Vorschläge umgesetzt
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Reform der Altersvorsorge in Hessen
Wiesbaden () – Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt. Das teilte das Hessische Finanzministerium mit.
Das Gesetz enthält demnach auch Verbesserungen, die Hessen in das Verfahren eingebracht hatte. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines staatlich organisierten, kostengünstigen Standarddepots, das nach hessischen Angaben spätestens zum 1. Januar 2027 vermarktet werden soll.
Finanzminister R. Alexander Lorz erklärte, 2026 müsse das Jahr der Rente werden.
Die private Altersvorsorge werde durch flexiblere Garantievorgaben gestärkt. Künftig seien auch vollständig garantiefreie Produkte wie das Altersvorsorge- und das Standarddepot möglich.
Dies eröffne höhere Aktienanteile und damit bessere langfristige Ertragschancen. Hessen setze sich seit Jahren für eine grundlegende Reform ein und habe bereits 2018 mit der sogenannten Deutschland-Rente ein Konzept vorgelegt.
Laut Ministerium wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert.
Künftig sollen auch Selbstständige in die Förderung einbezogen werden. Zudem werde die Förderung für Familien und Geringverdiener verbessert.
Die volle Kinderzulage soll künftig bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat gewährt werden. Hessen habe sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass Vereinfachungen nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Sitzung des Bundesrates am 08.05.2026 |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Einführung eines staatlich organisierten, kostengünstigen Standarddepots bis spätestens 1. Januar 2027
- Bereits bei einem Eigenbeitrag von 25 Euro im Monat wird die volle Kinderzulage gewährt
- Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten um Selbstständige und verbesserte Förderung für Familien und Geringverdiener
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- betrifft: private Altersvorsorge, Selbstständige, Familien, Geringverdiener
- Stichtag: 1. Januar 2027 für das Standarddepot
- volle Kinderzulage ab: 25 Euro Eigenbeitrag pro Monat
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge
- Einführung eines kostengünstigen Standarddepots zum 1. Januar 2027
- Erweiterung der Förderberechtigten, einschließlich Selbstständiger und Verbesserung der Förderung für Familien und Geringverdiener
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Einführung eines staatlich organisierten, kostengünstigen Standarddepots, vermarktet spätestens zum 1. Januar 2027
- Stärkung der privaten Altersvorsorge durch flexiblere Garantievorgaben und Möglichkeit voll garantiefreier Produkte
- Erweiterung des Kreises der Förderberechtigten, Einbeziehung von Selbstständigen und Verbesserung der Förderung für Familien und Geringverdiener
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