Hubig will Strafen für K.o.-Tropfen-Einsatz verschärfen

13. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Verschärfung der Strafen in Berlin

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen deutlich verschärfen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt am Mittwoch dem Kabinett vor.

„Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Wer K.o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetze, müsse künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, kündigte die Ministerin an. Ihr Entwurf sieht Nachschärfungen an bestehenden Regelungen vor. Denn der heimliche Einsatz von K.o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann vor Gericht bereits heute zu höheren Strafen führen.

Allerdings hatte der Bundesgerichtshof 2024 auf Grundlage des geltenden Rechts entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Die Folge: Zuletzt wurden entsprechende Taten nach geltendem Recht nicht als eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes behandelt. Daraus ergibt sich nach aktueller Rechtsprechung nur eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.

Hubig will das mit ihrem Gesetzentwurf ändern, sodass der Einsatz von K.o.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ gleichgestellt wird mit der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub.

Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen, erklärte Hubig. Tatorte seien Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. Das sei sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie treffe vor allem Frauen, sagte die SPD-Politikerin. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordere konsequente Strafen. Das Vorhaben sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. „Wir müssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Übergriffen schützen – und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an Maßnahmen im Strafrecht und darüber hinaus“, sagte Hubig.

Siehe auch:  Ex-Grünenchefin erwog Ausstieg aus der Politik
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Stefanie Hubig am 08.05.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen werden verschärft.
  • Mindeststrafe für Vergewaltigung mit K.o.-Tropfen soll auf fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden.
  • Einsatz von K.o.-Tropfen wird als "gefährliches Mittel" im Strafgesetzbuch eingeordnet.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Frauen
  • Region: Deutschland
  • Mindeststrafe: fünf Jahre Freiheitsstrafe für Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verschärfung der Strafen für K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen zur Bekämpfung sexueller Gewalt.
  • Aktuelle Rechtsprechung behandelt K.o.-Tropfen nicht als "gefährliches Werkzeug", was zu geringeren Strafen führt.
  • Zielgruppe der Taten sind häufig Frauen, die in Bars, Clubs oder im eigenen Zuhause Opfer werden.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verschärfung der Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen.
  • Gesetzesentwurf sieht mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe für entsprechende Taten vor.
  • K.o.-Tropfen sollen als "gefährliches Mittel" im Strafrecht gleichgestellt werden mit Waffen.
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Letzte Artikel von Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH (Alle anzeigen)