Kabinett beschließt Reform des Heizungsgesetzes

13. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politik: Heizungsgesetzreform in Berlin

() – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Entwurf für eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes verabschiedet. „Wir setzen auf Vernunft, Freiheit und Tempo statt Verbote“, sagte dazu Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, bei der Neuregelung des Gebäudemodernisierungsgesetzes werde Mieterschutz eine zentrale Rolle spielen. „Eigentümer werden mit dem neuen Gesetz mehr Wahlfreiheit erhalten, wenn es um den Einbau einer neuen Heizung geht“, so Hubig. Diese Wahlfreiheit werde jedoch nicht zu Lasten von Mietern gehen. „Wenn Vermieter sich für eine neue fossile Heizung entscheiden, werden sie sich an den laufenden Heizkosten beteiligen müssen.“ Heizen dürfe nicht zur Kostenfalle für Mieter werden.

Mit der Reform wird die Vorschrift gestrichen, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch nach 2045 sollen nun noch klimaschädliche Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, obwohl das Bundes-Klimaschutzgesetz die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen.

Die Bundesregierung plant eine Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe. Der Anteil soll von 10 Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040 anwachsen. Das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hatte Anfang April auf Basis der Eckpunkte für das Gesetz berechnet, dass damit die Mehrbelastung für Mieter bei einem Einbau einer Gasheizung statt einer Wärmepumpe im Jahr 2025 monatlich 55 Euro betragen würde. Bis 2045 würde die monatliche Mehrbelastung auf 272 Euro steigen. Später einigte sich die schwarz-rote Koalition darauf, dass Vermieter bei Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Bio-Kraftstoffe tragen müssen – allerdings nur bis zu einem Biogasanteil von 30 Prozent.

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Umweltverbände gehen davon aus, dass diese Quote nicht ausreichen wird, um die CO2-Sektorziele für den Gebäudebereich einzuhalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund kritisierte die von Union und SPD vereinbarte Kostenaufteilung. Der Mieterbund begrüßte nach scharfer Kritik an den Eckpunkten die neu geplante Kostenaufteilung, pochte jedoch auf Nachbesserungen, damit Mieter bei höheren Biogasanteilen nicht mit den Kosten allein gelassen werden.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Verena Hubertz und Katherina Reiche am 13.05.2026

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Entwurf für Reform des Heizungsgesetzes beschlossen
  • Vorschrift für 65% erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Mindestquote für Biogas soll von 10% (2029) auf 60% (2040) steigen

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft Eigentümer und Mieter von Wohngebäuden in Deutschland
  • monatliche Mehrbelastung für Mieter bei Gasheizung 55 Euro im Jahr 2025, bis 272 Euro bis 2045
  • Biogasanteil soll von 10% (2029) auf 60% (2040) steigen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Verabschiedung eines Entwurfs für eine Reform des Heizungsgesetzes.
  • Wahlfreiheit für Eigentümer beim Einbau neuer Heizungen, ohne zusätzliche Kosten für Mieter.
  • Streichung der Vorschrift für den Betrieb neuer Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien.

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Reform des Heizungsgesetzes verabschiedet
  • Mieterschutz beim Gebäudemodernisierungsgesetz zentral
  • Mindestquote für Biogas und synthetische Kraftstoffe implementiert
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