Staatsgerichtshof kippt Inklusions-Finanzierung für Oberstufenträger
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Bildungspolitik in Niedersachsen unter Druck
Hannover () – Der Niedersächsische Staatsgerichtshof hat ein Gesetz zur Kostenverteilung für die inklusive Schule für verfassungswidrig erklärt. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Betroffen ist eine Regelung, die Schulträgern, die ausschließlich Schulen der Sekundarstufe II (wie Gymnasiale Oberstufen oder Berufsbildende Schulen) unterhalten, derzeit keinen finanziellen Ausgleich für Inklusionskosten gewährt.
Das Gericht urteilte, dass der gänzlich fehlende Ausgleich für diese Schulträger spätestens seit dem ‚Aufsteigen‘ der Inklusion in die Sekundarstufe II im Schuljahr 2018/2019 gegen die Landesverfassung verstößt. Diese schreibt vor, dass für durch Landesgesetze verursachte erhebliche Kosten ein finanzieller Ausgleich zu regeln ist.
Das konkrete Verfahren war vom Verwaltungsgericht Hannover an den Staatsgerichtshof weitergeleitet worden.
Der Landesgesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 eine verfassungsgemäße Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar 2022 zu treffen. Bis dahin bleibt die aktuelle, für verfassungswidrig erklärte Regelung weiter anwendbar.
Von der Entscheidung betroffen sind Kommunen wie die Region Hannover, die Trägerin von Schulen des Sekundarbereichs II ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Klassenraum in einer Schule (Archiv) |
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- Niedersächsischer Staatsgerichtshof erklärt Gesetz zur Kostenverteilung für inklusive Schulen für verfassungswidrig.
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- Landesgesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2026 eine Neuregelung treffen, aktuelle Regelung bleibt bis dahin in Kraft.
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