Grünen-Basis droht im Streit um Parteireform Niederlage vor Gericht

31. Mai 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Politische Auseinandersetzung innerhalb der Grünen in Berlin

() – Die Grünen-Basis droht im Streit um die größte Parteireform seit Jahren vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage. Einer begehrten einstweiligen Verfügung würden erhebliche Bedenken entgegenstehen, heißt es in einem Schreiben des Gerichts an die Verfahrensbeteiligten, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ zitiert. In dem Papier legt das Gericht der Grünen-Basis nahe, den Antrag kurzfristig zurückzunehmen.

Mehr als 130 Grünen-Mitglieder hatten sich der Reform in der vergangenen Woche entgegengestellt und die Parteispitze vor Gericht gezogen. Eine Entscheidung ist mit dem Gerichtsschreiben zwar noch nicht gefallen – beide Seiten können im Verfahren aktuell noch Argumente einbringen. Aber es gilt schon jetzt als sehr wahrscheinlich, dass die umstrittene Abstimmung wie geplant stattfinden kann.

Zu der Urabstimmung sind ab dem 9. Juni die rund 180.000 Parteimitglieder der Grünen aufgerufen. Das Gericht sieht dem Papier zufolge bislang keine Gründe dafür, das Votum schon im Vorfeld und per Eilentscheidung zu unterbinden. Ein späteres Vorgehen bleibt damit jedoch möglich. Es erschließe sich nicht, warum die Kritiker nicht gegen das Ergebnis der Abstimmung vorgehen könnten, wenn es vorliegt, signalisiert das Landgericht Berlin. Das Ergebnis soll Anfang Juli bekannt gegeben werden.

Die Fronten im Ringen um die Parteireform verhärten sich damit allerdings weiter. In einer Stellungnahme deuten Vertreter der 130 grünen Basis- und Gründungsmitglieder kein Einlenken an. Die Antragsteller sähen die Gefahr irreversibler Schäden, die den vorbeugenden Rechtsschutz erforderlich machten. Nachträglicher Rechtsschutz komme zu spät, weil schon mit der Verkündung des Urabstimmungsergebnisses im Juli Wahlen, Abstimmungen und organisatorische Entscheidungen auf Grundlage einer möglicherweise rechtswidrigen Satzung stattfinden könnten. Damit würden Ämter vergeben und finanzielle Ressourcen verteilt und verbraucht, die Machtverhältnisse verändert. Ein späteres gerichtliches Kippen der Satzungsänderungen könne dieses kleinteilige organisatorische Chaos wahrscheinlich nicht mehr vollständig rückgängig machen, sagte Basis-Vertreter Klemens Griesehop der „Süddeutschen Zeitung“.

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Konkret will die Parteispitze höhere Mindestquoren von Unterzeichnern für das Einreichen von Basisanträgen erreichen, um deren oft sehr hohe Zahl auf Parteitagen zu verringern. So will die Parteispitze bislang komplexe und langwierige Entscheidungen schneller fällen und Parteitage stringenter durchführen. Die Basisgrünen beklagen dagegen einen massiven Verlust an Basisdemokratie. Sie wollen bei einer Niederlage im Eilverfahren nach der Abstimmung gegen eine mögliche Verabschiedung der Reform vorgehen.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Gericht könnte einstweilige Verfügung der Grünen-Basis abweisen, deutet auf Bedenken hin.
  • Urabstimmung der rund 180.000 Parteimitglieder beginnt am 9. Juni, Ergebnis soll Anfang Juli bekannt gegeben werden.
  • Parteispitze plant höhere Mindestquoren für Basisanträge, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen.

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Auseinandersetzung zwischen der Grünen-Basis und der Parteispitze über eine umfassende Reform
  • Über 130 Mitglieder haben vor Gericht geklagt, um die Abstimmung über die Reform zu stoppen
  • Befürchtungen, dass die Reform irreversible Veränderungen in den Machtverhältnissen und der Organisation der Partei bewirken könnte

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Das Gericht hat der Grünen-Basis nahegelegt, den Antrag auf einstweilige Verfügung zurückzunehmen.
  • Die Urabstimmung für die Parteireform soll wie geplant ab dem 9. Juni stattfinden.
  • Vertreter der 130 Antragsteller sehen die Gefahr irreversibler Schäden und fordern präventiven Rechtsschutz.
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