Nordrhein-Westfalen schließt Branchenvereinbarung gegen Geflügelpest
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Landwirtschaft und Gesundheit in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf () – Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hat gemeinsam mit Verbänden einen Leitfaden mit zusätzlichen Präventionsmaßnahmen gegen die aviäre Influenza abgeschlossen. Wie das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Freitag mitteilte, unterzeichneten neben dem Land die Landwirtschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Geflügelwirtschaftsverband NRW sowie Tierärztekammern die Vereinbarung, die zunächst bis Ende Januar 2026 gilt und bei Bedarf um drei Monate verlängert werden kann.
Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) betonte, die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen bleibe der beste Schutz gegen die Geflügelpest.
Zu den vereinbarten Maßnahmen gehören erweiterte Hygienevorschriften in Geflügelhaltungen, die Beschränkung von Besucherkontakten sowie die Verpflichtung zu regelmäßigen Untersuchungen in Geflügelbeständen. Gehaltenes Geflügel müsse zudem vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.
Seit Ende September wurde der Erreger in mehreren Geflügelhaltungen in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, darunter in Betrieben in den Kreisen Paderborn, Kleve, Rhein-Erft und Soest.
Für die Allgemeinbevölkerung besteht nach Angaben des Ministeriums kein erhöhtes Risiko, da Lebensmittel aus infizierten Beständen nicht in die Lebensmittelkette gelangen und das Virus hitzeempfindlich ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Hühner (Archiv) |
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- Leitfaden mit Präventionsmaßnahmen gegen aviäre Influenza bis Ende Januar 2026 gültig, Verlängerung um drei Monate möglich.
- Erweiterte Hygienevorschriften, Beschränkung von Besucherkontakten, regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen vereinbart.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene Zielgruppen: Geflügelhalter, Landwirtschaftsverbände, Tierärzte
- Region: Nordrhein-Westfalen
- Frist: Bis Ende Januar 2026, mit möglicher Verlängerung um 3 Monate
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