Justizminister fordern mehr Verbraucherschutz bei Immobilienteilverkäufen

7. November 2025

Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Verbraucherschutz im Immobilienbereich in Düsseldorf

() – Die Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Konferenz in für stärkeren Verbraucherschutz bei Immobilien-Teilverkäufen ausgesprochen. Wie das nordrhein-westfälische Justizministerium mitteilte, sollen insbesondere ältere Menschen vor undurchsichtigen Vertragsbedingungen geschützt werden.

Beim Immobilien-Teilverkauf erhalten Eigentümer meist ältere Menschen eine Einmalzahlung und behalten ein Wohnrecht, müssen aber später einen Großteil des Immobilienwerts abgeben.

Bisher gibt es keine speziellen gesetzlichen Regelungen für diese Geschäfte, was zu komplexen und intransparenten Verträgen führen kann.

Die Konferenz schlägt vor, Aufklärungspflichten für Anbieter einzuführen und den Zugang zu tilgungsfreien Darlehen als Alternative zu erleichtern. Zudem soll die Bundesjustizministerin prüfen, ob die Kreditwürdigkeitsprüfung für Senioren angepasst werden kann.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: „Zu Verkaufen“-Schild (Archiv)

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