VdK klagt bundesweit gegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Sozialrechtliche Auseinandersetzung in Deutschland
Berlin () – Für seine angekündigten Musterklagen gegen die Zweckentfremdung gesetzlicher Pflegebeiträge wird der Sozialverband VdK mit 24 gesetzlich Versicherten demnächst bundesweit vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Das berichtet der „Tagesspiegel“.
Auf einen entsprechenden Aufruf des Verbandes hatten sich insgesamt 720 klagewillige VdK-Mitglieder gemeldet. Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren stehe kurz bevor, teilte eine VdK-Sprecherin auf Anfrage mit. „Wir gehen davon aus, dass sie Anfang des Jahres eröffnet werden.“
Bei den Klagen geht es um 5,2 Milliarden Euro, die der Versicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen entnommen und bislang nicht zurückgezahlt wurden. Laut VdK habe die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, „um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren“. Daraus resultiere zum einen „eine einseitige Belastung“ der Beitragszahler und zum andern eine Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der Sozialverband vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder. Bei den Verfahren werde man sich auf Beiträge beziehen, die von den Klägern in den zurückliegenden vier Jahren gezahlt wurden, sagte die Sprecherin. Beginnen werde das Ganze mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen. Wenn diese ihre Mitglieder dann auf Zahlung verklagten, gehe dies zunächst vor die Verwaltungsgerichte. Die folgende Instanz seien die Landessozialgerichte, am Ende stünden das Bundessozialgericht in Kassel oder auch das Bundesverfassungsgericht.
Das grundsätzliche Ziel sei es, ein höchstrichterliches Urteil oder schon vorher eine politische Lösung zu erreichen, betonte die Sprecherin. Sämtliche Musterstreitverfahren würden vom VdK durchgeführt, der allerdings selbst nicht habe klagen können.
Die 5,2 Milliarden Euro, um die es bei den Verfahren geht, entsprechen aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten. Allerdings betrifft das Problem nicht nur die gesetzliche Pflegeversicherung: Nach einer Hochrechnung des VdK könnten die Sozialbeiträge in Deutschland um 4,2 Prozent sinken, wenn der Staat – wie ordnungspolitisch geboten – alle Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen übernehmen würde. Parallel zum VdK hat deshalb mittlerweile auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bund wegen zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern verklagt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Verwaltungsgericht (Archiv) |
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