Zoll stoppt Arzneimittelimporte aus Asien im Raum Osnabrück
Niedersachsen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesundheitsschutz: Zollkontrollen in Osnabrück
Osnabrück () – Zöllner des Zollamts Lohne haben im November und Dezember zwei Pakete aus Südkorea und Indien mit Arzneimitteln beschlagnahmt. Das Hauptzollamt Osnabrück teilte mit, dass die Sendungen gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.
In den Paketen wurden unter anderem Cremes, Tabletten, Wärmepflaster, Pulver, Kapseln und Flüssigkeiten gefunden.
Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde stellte in den folgenden Prüfverfahren Verstöße fest und erklärte die Medikamente für nicht einfuhrfähig. Die Präparate dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Da das Gewerbeaufsichtsamt von einer Ordnungswidrigkeits-Ahndung absah, muss der Empfänger nun entscheiden, ob die Ware wieder ausgeführt oder vernichtet wird.
Der Zoll wies darauf hin, dass Privatpersonen grundsätzlich keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen dürfen. Selbst im Ausland frei verkäufliche Mittel wie Nahrungsergänzungspräparate können in Deutschland als Arzneimittel gelten und unterliegen dann strengen Vorschriften.
Ausnahmen sind nur über eine deutsche Apotheke mit ärztlicher Verschreibung möglich.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Osnabrücker Zöllner stoppen Arzneimittelsendungen (Archiv), Hauptzollamt Osnabrück via |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Zöllner des Zollamts Lohne haben zwei Pakete mit Arzneimitteln aus Südkorea und Indien beschlagnahmt.
- Die Medikamente wurden als nicht einfuhrfähig erklärt und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen; Ausnahmen gelten nur mit ärztlicher Verschreibung über eine deutsche Apotheke.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Privatpersonen, die Arzneimittel aus dem Ausland beziehen möchten
- Regionen: Deutschland, insbesondere durch das Hauptzollamt Osnabrück
- Zeiträume: November und Dezember (Zeitpunkt der Beschlagnahmung)
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz
- Arzneimittel nicht einfuhrfähig nach deutschen Vorschriften
- Privatpersonen dürfen keine Arzneimittel per Post aus dem Ausland beziehen
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Zöllner des Zollamts Lohne haben Arzneimittelsendungen aus Südkorea und Indien beschlagnahmt.
- Die zuständige Arzneimittelüberwachungsbehörde erklärte die Medikamente für nicht einfuhrfähig.
- Empfänger muss entscheiden, ob die Ware wieder ausgeführt oder vernichtet wird.
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