Feuerwerksverbot rund um Binnenalster und Rathausmarkt zu Silvester in Hamburg
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Sicherheitsmaßnahmen in Hamburg
Hamburg () – Die Polizei Hamburg hat für den Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot für den Bereich rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt erlassen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember ab 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 01:00 Uhr und untersagt das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4, teilten die Beamten am Dienstag mit.
Erlaubt bleibt lediglich Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 wie Knallerbsen oder Wunderkerzen.
Die Maßnahme soll gefährliche Situationen verhindern. In der Vergangenheit hatte es in dem Gebiet durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik immer wieder zu Verletzungen, auch von Kindern, gekommen.
Zudem seien Einsatzkräfte und Besucher gezielt mit Feuerwerkskörpern beworfen worden. Ein ähnliches Verbot hatte bereits zum Jahreswechsel 2019/2020 für mehr Sicherheit gesorgt.
Das Verbot erstreckt sich konkret auf die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm und Reesendamm sowie den Rathausmarkt.
Die Polizei erwartet erneut tausende Feiernde in der Innenstadt und wird die Silvesterfeierlichkeiten mit einem Großeinsatz begleiten. Zudem wies sie darauf hin, dass auch in anderen sensiblen Bereichen wie in der Nähe von Krankenhäusern oder in Naturschutzgebieten das Abbrennen von Feuerwerk untersagt ist.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverbot 25/26 (Archiv), Polizei Hamburg via |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Feuerwerksverbot für Binnenalster und Rathausmarkt erlassen
- Gültig vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr
- Nur Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1 erlaubt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Feiernde in Hamburg
- Verbot gilt vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr
- Bereiche: Binnenalster, Rathausmarkt, Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Gefährliche Situationen durch unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik
- Verletzungen, auch von Kindern, in der Vergangenheit
- gezieltes Werfen von Feuerwerkskörpern auf Einsatzkräfte und Besucher
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Feuerwerksverbot für Binnenalster und Rathausmarkt vom 31. Dezember 18:00 Uhr bis 1. Januar 01:00 Uhr
- Untersagung des Mitführens, Abbrennens und Verwendens von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4
- Großeinsatz der Polizei zur Begleitung der Silvesterfeierlichkeiten und Verbot in weiteren sensiblen Bereichen
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