Hubig warnt vor "politischer Einflussnahme" auf EGMR

10. Dezember 2025

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Menschenrechte und Migration in Europa

() – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) warnt davor, politischen Einfluss auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu nehmen, um eine härtere Migrationspolitik durchzusetzen. Der EGMR wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

„Wenn wir uns selbst treu bleiben wollen, wenn wir ein Kontinent der Freiheit und der Grundrechte bleiben wollen, dann müssen wir gerade auch die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte achten“, sagte Hubig der „Welt“ und dem Magazin Politico kurz vor einer informellen Ministerkonferenz am Sitz des Europarates in Straßburg, bei der die Minister „Fragen im Zusammenhang mit Migration und der europäischen Menschenrechtskonvention“ erörtern wollen.

„Denn eine unabhängige Justiz ist ein elementarer Bestandteil eines wirksamen Menschenrechtsschutzes“, sagte Hubig weiter. Grundrechte garantierten nur dann Freiheit und Gleichheit, wenn am Ende nicht Regierungen darüber entscheiden, was sie bedeuten, sondern unabhängige Richter.

In diesem Sinne erhoffe sie sich von dem Treffen in Straßburg ein klares Signal: Die Justizminister des Europarats stehen hinter dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie bekräftigen, dass Richter frei von politischer Einflussnahme entscheiden können müssen – auch und gerade die Richter des EGMR. „Die Unabhängigkeit des Gerichtshofs ist nicht verhandelbar.“

Das informelle Treffen geht auf Initiative des Generalsekretärs des Europarates, Alain Berset, zurück. In den letzten Jahren seien Migrationsfragen in vielen Mitgliedstaaten des Europarates Gegenstand intensiver politischer Debatten geworden, teilte sein Büro im Vorfeld des Ministertreffens mit. Dabei gehe es auch um das Verhältnis zwischen der Konvention und nationalen Migrationskontrollmaßnahmen. Ziel der Veranstaltung sei es, „diese Diskussionen in den Rahmen des Europarates zu integrieren“.

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Im Mai hatten neun europäische Staaten die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Migrationsfragen kritisiert und zu einer Debatte über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen.

Man müsse darüber sprechen, ob das Gericht in einigen Fällen den Anwendungsbereich der Konvention „zu weit“ ausgedehnt und damit das Gleichgewicht zwischen den zu schützenden Interessen verschoben habe, hieß es in einem Brief der neun Staaten, zu denen unter anderem und gehören. Man habe etwa Fälle gesehen, bei denen das Gericht Möglichkeiten der Staaten, zu entscheiden, wen sie aus ihrem Hoheitsgebiet abschieben, zu stark eingeschränkt habe.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: EGMR (Archiv)

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