Bundesgerichtshof kippt zentrale Riester-Renten-Klausel
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Wirtschaft: BGH kippt Entscheidung zu Riester-Verträgen
Karlsruhe () – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel bei Riester-Verträgen gekippt.
Eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die den Versicherer zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente berechtige, sei unwirksam, teilte der BGH am Mittwoch mit. Die Klausel räume dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Neubestimmung der Leistung ein, ohne eine Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten Umständen, hieß es zur Begründung.
Der beklagte Versicherer hatte in der Vergangenheit den Rentenfaktor in betroffenen Verträgen mehrfach herabgesetzt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte gegen diese Praxis und forderte ein Verbot der Klausel. Das Landgericht Stuttgart wies die Klage zunächst ab, das Oberlandesgericht Stuttgart änderte das Urteil jedoch zugunsten des Klägers ab.
Der BGH bestätigte im Wesentlichen das Urteil des Oberlandesgerichts, hob jedoch die weitergehende Untersagung der Verwendung inhaltsgleicher Bestimmungen auf. Die beanstandete Klausel benachteilige die Versicherungsnehmer unangemessen, da sie keine Verpflichtung zur Anpassung bei verbesserten Umständen vorsehe (Urteil vom 10. Dezember 2025 – IV ZR 34/25).
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Bundesgerichtshof (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- BGH hat eine Klausel zu Riester-Verträgen für unwirksam erklärt.
- Klausel erlaubte dem Versicherer eine einseitige Herabsetzung der monatlichen Rente ohne Rückkehrmöglichkeit bei verbesserten Umständen.
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte und erreichte eine Änderung im Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind Versicherungsnehmer von fondsgebundenen Rentenversicherungen
- Klausel betrifft die Möglichkeit zur nachträglichen Herabsetzung der monatlichen Rente
- Urteil des Bundesgerichtshofs ergeht am 10. Dezember 2025
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Unwirksame Klausel in Riester-Verträgen zur nachträglichen Herabsetzung der Rente
- Einseitiges Recht des Versicherers zur Neubestimmung der Leistung ohne Rückkehrmöglichkeit
- Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als Auslöser der gerichtlichen Auseinandersetzung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- BGH hat Klausel in Riester-Verträgen für unwirksam erklärt.
- Versicherer kann Rente nicht einseitig herabsetzen ohne Anpassung bei verbesserten Umständen.
- Verbraucherzentrale fordert Verbot jener Klausel.
- Gewinnzahlen Eurojackpot vom Dienstag (21.04.2026) - 21. April 2026
- "Entlastungsprämie" soll für Aufstocker nicht angerechnet werden - 21. April 2026
- Bundestagsfraktionen uneins über geplante Diäten-Erhöhung - 21. April 2026

