Bund und Länder starten gemeinsame "Talentfilmförderung"
Kultur - aktuelle Fakten und Einordnung
Filmförderung und Kulturpolitik in Berlin
Berlin () – Die „Talentfilmförderung“ von Bund und Ländern kann ab Januar 2026 in Kraft treten. Eine entsprechende Richtlinie des Kuratoriums junger deutscher Film wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Insgesamt 7,85 Millionen Euro stellt der Bund dem Kuratorium junger deutscher Film ab 2026 für die Maßnahme zur Verfügung. Damit sollen junge Filmschaffende Unterstützung für die Herstellung ihrer ersten beiden Filmvorhaben erhalten. Die Länder finanzieren ihrerseits die Entwicklungsförderung von Talentfilmvorhaben beim Kuratorium. Die Frist für die Einreichung der Förderanträge soll Anfang Januar bekannt geben werden.
„Dieses Programm zur Talentfilmförderung ist unser Versprechen an die Zukunft des deutschen Films: Junges Filmschaffen braucht politischen Rückhalt, um mutig neue Wege zu gehen und eine eigene künstlerische Stimme zu finden“, erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos). „Deswegen haben wir bei der Filmförderreform insbesondere die Talentfilmförderung strukturell gestärkt. Dadurch geben wir Nachwuchstalenten nachhaltig finanzielle Sicherheit, damit sie ihre Filmvisionen auf die Leinwand bringen können. So investieren wir in die Qualität, Innovations- und Schaffenskraft der deutschen Filmkultur.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Kino (Archiv) |
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