Bochum richtet Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt ein
Nordrhein-Westfalen - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Regeln für Silvester in Bochum
Bochum () – Die Stadt Bochum hat für die Silvesternacht in Teilen der Innenstadt ein Feuerwerksverbot verhängt. Das Verbot gilt von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr, wie die Stadtverwaltung mitteilte.
Betroffen sind die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege sowie die Kortum- und die Kreuzstraße.
An den Grenzen der betroffenen Bereiche weisen Schilder auf das Verbot hin. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regelung kontrollieren.
Wer die Sperrzone betreten möchte, muss mitgebrachtes Feuerwerk in einem dafür aufgestellten Container entsorgen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Feuerwerksverbot in Teilen der Bochumer Innenstadt für Silvesternacht von 31. Dezember, 20 Uhr bis 1. Januar, 4 Uhr.
- Betroffene Straßen: Brüderstraße, Teile der Kerkwege, Kortumstraße, Kreuzstraße.
- Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst; mitgebrachtes Feuerwerk muss in Container entsorgt werden.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen sind die Stadt Bochum, insbesondere die Innenstadt und spezifische Straßen (Brüderstraße, Kerkwege, Kortumstraße, Kreuzstraße)
- Verbot gilt von 31. Dezember, 20 Uhr, bis 1. Januar, 4 Uhr
- Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Verbots
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Feuerwerksverbot in Teilen der Innenstadt Bochums an Silvester verhängt
- Betroffene Bereiche: Brüderstraße, Kerkwege, Kortumstraße, Kreuzstraße
- Kommunaler Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung des Verbots
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