Hamburger Zoll stellt 6.000 Feuerwerkskörper aus Polen sicher
Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Gefährliche Feuerwerkskörper in Hamburg
Hamburg () – Der Hamburger Zoll hat seit Ende Oktober rund 6.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus dem Postverkehr sichergestellt. Die Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von etwa 15 Kilogramm war aus Polen an Privatpersonen verschickt worden, teilte das Hauptzollamt Hamburg mit.
Die sichergestellten Artikel entsprachen häufig nicht den deutschen Sicherheitsstandards und besaßen oft nicht die erforderliche CE-Kennzeichnung.
„Somit lag hier jeweils ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor“, sagte eine Sprecherin. Feuerwerk aus dem Ausland könne beim Zünden unberechenbare und schwere Folgen haben.
Der Zoll warnt davor, nicht zugelassene Pyrotechnik zu erwerben.
Nur zugelassene Artikel schützten vor gefährlichen Unfällen, die im schlimmsten Fall zu schweren Verbrennungen oder dem Verlust von Gliedmaßen führen könnten. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hamburg.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Zoll (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Hamburg Zoll hat seit Ende Oktober 6.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper sichergestellt
- Artikel entsprachen nicht den deutschen Sicherheitsstandards und hatten oft keine CE-Kennzeichnung
- Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz festgestellt
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Zielgruppe: Privatpersonen
- Region: Hamburg, Deutschland
- Menge: 6.000 nicht zugelassene Feuerwerkskörper, 15 Kilogramm Nettoexplosivmasse
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Sicherstellung von 6.000 nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern durch den Hamburger Zoll
- Verstöße gegen deutsche Sicherheitsstandards und fehlende CE-Kennzeichnung
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Sicherstellung von rund 6.000 nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus dem Postverkehr
- Warnung vor dem Erwerb nicht zugelassener Pyrotechnik
- Durchführung weiterer Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Hamburg
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