Länder stimmen Steuerpaket zu
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Steueränderungen für Gastronomie in Berlin
Berlin () – Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Die Länderkammer machte am Freitag den Weg für das Paket frei, welches eine niedrigere Gastrosteuer, eine Senkung der Pendlerpauschale und weitere steuerrechtliche Entlastungen vorsieht.
Konkret sinkt mit dem Gesetz der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und Verbraucher.
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige zu erweitern. Ziel ist unter anderem eine rechtliche Absicherung des Ehrenamtes.
Über das Steuerpaket hatte es lange Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Die Länder beklagten vor allem eine einseitige Belastung ihrer Haushalte. Letztendlich verzichteten sie aber auf den Vermittlungsausschuss.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gastronomie (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Umsatzsteuersatz für Gastronomie sinkt ab 1. Januar 2026 von 19% auf 7% (außer Getränkeausschank)
- Pendlerpauschale wird ab 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben (gilt ab erstem Kilometer)
- Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige im Vereinsrecht werden erweitert
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Gastronomiebetriebe und Verbraucher profitieren von einer jährlichen Entlastung von ca. 3,6 Milliarden Euro
- Umsatzsteuersatz für Gastronomie sinkt ab 1. Januar 2026 von 19% auf 7%
- Pendlerpauschale wird ab 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer angehoben
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Zustimmung des Bundesrates zum Steueränderungsgesetz 2025
- Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie auf 7%
- Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab 1. Januar 2026
- Langwierige Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern über finanzielle Auswirkungen
- Ziel der rechtlichen Absicherung des Ehrenamtes durch erweiterte Haftungsprivilegien
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomie auf sieben Prozent ab dem 1. Januar 2026
- Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 1. Januar 2026
- Erweiterung der Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige im Vereinsrecht
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