Scharfe Kritik vom Eigentümerverband an Hubigs Mietreform-Plänen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik: Mietrechtsreform in Berlin umstritten
Berlin () – Der Eigentümerverband Haus und Grund hat mit scharfer Kritik auf die Ankündigung einer Mietrechtsreform von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) reagiert.
„Wenn Mieten nicht einmal mehr entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung steigen dürfen, kann von Fairness keine Rede sein“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben). Die Begrenzung könne dazu führen, dass vermietende Privatpersonen aufgeben müssten, warnte Warnecke. „Frau Hubig schafft keinen Interessenausgleich, sie agiert wie eine Parteisoldatin, nicht wie eine Ministerin“, griff der Eigentümerverbandspräsident die Justizministerin an.
Hubig hatte gegenüber der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ angekündigt, den Anstieg von Indexmieten auf 3,5 Prozent pro Jahr deckeln zu wollen. Zudem wolle sie mehr Transparenz bei der Vermietung von möblierten Wohnungen und klarere Regeln bei der Kurzzeitvermietung schaffen.
Warnecke kritisierte neben den Indexmieten noch eine weitere Reformidee aus dem Haus von Hubig. So will Hubig im Rahmen der Schonfrist dafür sorgen, dass eine bereits ausgesprochene Kündigung rückgängig gemacht wird, wenn Mieter in der Lage sind, die ausstehenden Beträge zu begleichen. „Eine Ausweitung der Schonfrist ist eine Ohrfeige für Millionen privater Vermieter, die mit ihrem Ersparten anderen Menschen Wohnraum geben“, sagte Warnecke. Er sieht die Verantwortung, Menschen vor Obdachlosigkeit zu schützen, beim Staat und nicht bei den Vermietern. „Einer vermietenden Privatperson mit einer oder zwei Wohnungen ist es nicht zumutbar, an einem Mietverhältnis festhalten zu müssen, wenn der Mieter monatelang keine Miete zahlt“, sagte der Haus-und-Grund-Präsident.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Haus (Archiv) |
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- Stärke: deckeln von Indexmieten auf 3,5% pro Jahr, Ausweitung der Schonfrist für Kündigungen
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Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
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