Mann nach Angriff mit Flaschenhals in Berlin-Prenzlauer Berg in U-Haft

10. November 2025

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Gesellschaft: Gewalttat in Berlin-Prenzlauer Berg

() – Ein 29-jähriger Syrer ist nach einem Angriff mit einem abgebrochenen Flaschenhals in Berlin-Prenzlauer Berg in Untersuchungshaft genommen worden. Das teilte die Bundespolizei am Montag mit.

Der Mann soll am Samstagabend gegen 22:00 Uhr auf dem S-Bahnsteig des Bahnhofs Landsberger Allee einen 33-jährigen Deutschen mit einem zerschlagenen Flaschenhals verletzt haben.

Bei der Festnahme des polizeibekannten Mannes fanden die Beamten eine geringe Menge Betäubungsmittel und eine zuvor entwendete Geldbörse bei ihm. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,47 Promille.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ordnete zudem eine Blutentnahme an.

Der verletzte Deutsche wurde nach ambulanter Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen. Die Bundespolizei leitete Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Unterschlagung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Ein Haftrichter ordnete am Folgetag Untersuchungshaft an.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Bundespolizei (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft einen 29-jährigen Syrer und einen 33-jährigen Deutschen
  • Region: Berlin-Prenzlauer Berg, Bahnhof Landsberger Allee
  • Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Unterschlagung, Betäubungsmittelgesetz, Untersuchungshaft verhängt

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Angriff mit einem abgebrochenen Flaschenhals auf einen 33-jährigen Deutschen
  • Täter war polizeibekannt, im Besitz von Betäubungsmitteln und einer gestohlenen Geldbörse
  • Hoher Alkoholgehalt von 1,47 Promille bei Festnahme

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Untersuchungshaft für den 29-jährigen Syrer angeordnet
  • Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und anderen Delikten eingeleitet
  • Blutentnahme angeordnet
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