Mainz mahnt zur Einhaltung von Feuerwerksverbotszonen zu Silvester
Regional - Rheinland-Pfalz - aktuelle Fakten und Einordnung
Sicherheit und Regeln für Feuerwerk in Mainz
Mainz () – Die Stadt Mainz weist auf die geltenden Regeln für Silvesterfeuerwerk hin. Ordnungsdezernentin Manuela Matz teilte am Montag mit, dass das Zünden von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern verboten ist.
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Erlaubt ist Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar. Pyrotechnik der Kategorie F2 darf nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Die Stadt bittet zudem darum, aus Rücksicht auf Tiere freiwillig auf Feuerwerk im Umfeld des Tierheims in der Zwerchallee, des Wildparks Gonsenheim und des Vogelhauses im Stadtpark zu verzichten.
Blindgänger dürfen nicht erneut gezündet werden, und Feuerwerk muss im Freien abgebrannt werden. Zugelassene Artikel müssen eine Registrierungsnummer und das Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen mit der Kennnummer 0589 tragen.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Feuerwerksverkauf (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Zünden von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden verboten.
- Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
- Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt; F2 nicht an Personen unter 18 Jahren abzugeben.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffen: Bewohner von Mainz, insbesondere in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen
- Regelung: Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 erlaubt am 31. Dezember und 1. Januar
- Geldbuße: Verstöße bis zu 50.000 Euro
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Zünden von Feuerwerk in der Nähe von sensiblen Gebäuden wie Kirchen und Krankenhäusern verboten
- Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
- Altersbeschränkung für den Verkauf von Pyrotechnik der Kategorie F2 auf 18 Jahre
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Verbot des Zündens von Böllern und Raketen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden
- Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
- Bitte um Verzicht auf Feuerwerk in der Nähe von Tierheim, Wildpark und Vogelhaus
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