Hamburg vereinfacht Bauordnung zum Jahreswechsel

22. Dezember 2025

Hamburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Stadtentwicklung in Hamburg: Neuerungen ab 2026

() – Die neue Hamburgische Bauordnung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und soll Bauvorhaben beschleunigen. Das teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit.

Unter anderem werden Genehmigungsverfahren entschlackt und das Bauen im Bestand erleichtert.

Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Einführung einer sogenannten Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wohngebäude in Gebieten mit qualifiziertem Bebauungsplan. Für Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser reicht dann eine Anzeige; einen Monat nach Einreichung darf mit dem Bau begonnen werden.

Zudem wird der Bestandsschutz ausgeweitet, sodass bei der Umnutzung von Büros zu Wohnungen nicht mehr der Neubaustandard erreicht werden muss.

Weitere Neuerungen sind die Genehmigungsfreiheit für Wärmepumpen, Ladestationen für Elektroautos und Balkonkraftwerke. Die bisherige Pflicht zur Herstellung von Kfz-Stellplätzen wird durch einen individuellen Mobilitätsnachweis ersetzt.

Anträge können zudem über den neuen länderübergreifenden Onlinedienst ‚Digitale Baugenehmigung‘ eingereicht werden.

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Zielgruppen: Bauherren, Eigentümer von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern, sowie kleinen Mehrfamilienhäusern
  • Regionen: Hamburg
  • Fristen: Tritt am 1. Januar 2026 in Kraft; Baubeginn nach einem Monat nach Anzeige

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Einführung einer Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wohngebäude
  • Erweiterung des Bestandsschutzes bei Umnutzung von Büros zu Wohnungen
  • Genehmigungsfreiheit für neue Technologien wie Wärmepumpen und Ladestationen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Einführung einer Genehmigungsfreistellung für bestimmte Wohngebäude
  • Bestandsschutz bei Umnutzung von Büros zu Wohnungen ausgeweitet
  • Genehmigungsfreiheit für Wärmepumpen, Ladestationen und Balkonkraftwerke
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH