Frankfurt (Oder) warnt vor Feuerwerk an der Stadtbrücke

29. Dezember 2025

Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung

Vorschriften zum Silvesterfeuerwerk in Frankfurt (Oder)

Frankfurt (Oder) () – Die Stadt Frankfurt (Oder) hat an die geltenden Regeln für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk erinnert. Demnach dürfen volljährige Personen grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar handelsübliches Feuerwerk verwenden.

Die Erlaubnis ist jedoch räumlich stark eingeschränkt.

Es ist verboten, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen abzubrennen. In Frankfurt (Oder) zählt dazu explizit die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke in der Slubicer Straße.

Von der Straße, dem Gehweg und den angrenzenden Freiflächen darf kein Feuerwerk gezündet werden.

Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Dies gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Tage oder durch Personen unter 18 Jahren.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Frankfurt (Oder) (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Volljährige dürfen Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar verwenden.
  • Verbot für Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bestimmten Anlagen.
  • Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Volljährige Personen in Frankfurt (Oder)
  • Regeln für Silvesterfeuerwerk gelten nur am 31. Dezember und 1. Januar
  • Verstöße können bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Geltende Regeln für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk
  • Einschränkungen bezüglich der Orte, an denen Feuerwerk gezündet werden darf
  • Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorschriften

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Erinnerung an geltende Regeln für Silvesterfeuerwerk
  • Verbot von Feuerwerk in der Nähe von bestimmten Einrichtungen
  • Bußgelder bis zu 50.000 Euro bei Verstößen
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
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