Frankfurt (Oder) warnt vor Feuerwerk an der Stadtbrücke
Brandenburg - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Vorschriften zum Silvesterfeuerwerk in Frankfurt (Oder)
Frankfurt (Oder) () – Die Stadt Frankfurt (Oder) hat an die geltenden Regeln für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk erinnert. Demnach dürfen volljährige Personen grundsätzlich nur am 31. Dezember und am 1. Januar handelsübliches Feuerwerk verwenden.
Die Erlaubnis ist jedoch räumlich stark eingeschränkt.
Es ist verboten, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Anlagen abzubrennen. In Frankfurt (Oder) zählt dazu explizit die Kontrollstelle der Bundespolizei an der Stadtbrücke in der Slubicer Straße.
Von der Straße, dem Gehweg und den angrenzenden Freiflächen darf kein Feuerwerk gezündet werden.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verstöße können laut der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Dies gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk außerhalb der erlaubten Tage oder durch Personen unter 18 Jahren.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Frankfurt (Oder) (Archiv) |
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