Mittelstandsverband kritisiert EU-Entgelttransparenzrichtlinie

30. Dezember 2025

Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung

Wirtschaft: Bürokratie und Entgelttransparenz in Deutschland

() – Der Bundesgeschäftsführer des Mittelstands-Verbands BVMW, Christoph Ahlhaus, hat vor zusätzlichem Bürokratieballast durch die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie gewarnt. Er begrüße zwar den Willen von Bildungsministerin Karin Prien (CDU), für mehr Gerechtigkeit bei der Bezahlung zu sorgen, sagte Ahlhaus dem „Spiegel“. Doch dabei komme es darauf an, nicht denselben Fehler wie beim Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz zu machen.

„Sich in guten Absichten sonnen und das bürokratische Klein-Klein den Unternehmen rüberzuflanken, ist das genaue Gegenteil von dem, was versprochen war: Bürokratieabbau, statt immer neuer Doku- und Berichtspflichten“, mahnte er. „Für ein Gender Pay-Gap, das nicht bei 16, sondern bereinigt nur bei sechs Prozent liegt, sind die Bürokratieböller, die hier abgefeuert werden könnten, eindeutig zu groß“, so der Mittelstandsvertreter.

Das Ziel der Europäischen Richtlinie 2023/970 ist, dass Männer und Frauen für gleiche Arbeit den gleichen Lohn bekommen. Dazu sieht die Richtlinie eine größere Transparenz über gezahlte Gehälter vor. ist verpflichtet, sie bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, hatte die Richtlinie zuletzt gegenüber der „Bild“ als „Angriff auf die Tarifverträge“ in Deutschland bezeichnet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) weist diesen Vorwurf nun zurück. „Die BDA versucht von Beginn an mit fadenscheinigen Argumenten, die Richtlinie zu torpedieren und aufzuweichen“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack dem „Spiegel“.

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Einen Angriff auf die Tarifpartnerschaft sehe sie nicht. „Das Gegenteil ist der Fall: Mit dieser Richtlinie sollen auch Tarifpartnerschaft und Tarifbindung gestärkt werden – denn damit wird zugleich die Entgeltdiskriminierung bekämpft“, so Hannack.

„Unser aktuelles nationales Entgelttransparenzgesetz ist leider weitgehend wirkungslos geblieben – auch in dem damaligen Gesetzgebungsprozess hatte sich die BDA für wachsweiche Regelungen eingesetzt“, kritisierte Hannack. „Wir leben im 21. Jahrhundert – und weil die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern offensichtlich immer noch nicht selbstverständlich ist, brauchen wir wirksame Regeln“, fügte sie hinzu.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: EU-Fahnen (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesgeschäftsführer des BVMW, Christoph Ahlhaus, warnt vor zusätzlicher Bürokratie durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie.
  • Deutschland muss die Richtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht umsetzen.
  • DGB-Vorsitzende Elke Hannack sieht in der Richtlinie keinen Angriff auf die Tarifpartnerschaft, sondern eine Stärkung derselben.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betrifft Unternehmen, insbesondere Mittelstand, bis Juni 2026
  • Zielgruppen: Männer und Frauen in gleicher Arbeit, BVMW, DGB, BDA
  • Gender Pay Gap aktuell bei 6 Prozent, gesetzliche Umsetzung könnte Bürokratie erhöhen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Warnung vor zusätzlichem Bürokratieaufwand durch EU-Entgelttransparenzrichtlinie
  • Wunsch nach mehr Gerechtigkeit in der Bezahlung bei gleichzeitiger Befürchtung von übermäßiger Bürokratie
  • Unterschiedliche Auffassungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Auswirkungen der Richtlinie auf Tarifverträge und Entgeltdiskriminierung

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 in nationales Recht
  • Stärkung von Tarifpartnerschaft und Bekämpfung von Entgeltdiskriminierung
  • Entwicklung wirksamer Regelungen zur Gewährleistung der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern
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