Länder wollen Aus für "Blitzerwarnapps"

12. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Verkehrspolitik: Debatte um Blitzerwarnapps in Deutschland

() – Die Bundesländer wollen die bei Autofahrern beliebten „Blitzerwarnapps“ gänzlich verbieten. Wie die „Rheinische Post“ (Montagsausgabe) berichtet, soll nach dem Willen der Länder das bereits bestehende Nutzungsverbot ausgeweitet werden.

Das Verbot der Nutzung von „Blitzerwarnapps“ dürfe nicht weiter von Zufallsfunden bei Polizeikontrollen abhängig sein, heißt es in einer Stellungnahme zu der von der Regierung geplanten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, aus der die Zeitung zitiert. „In anderen Ländern, zum Beispiel in , sind dagegen solche Apps gänzlich verboten, denn sie verfolgen ja keinen anderen Zweck als die Umgehung der Rechtsverfolgung“, so die Länder.

Das Verbot müsse daher „an die Praxis im europäischen Ausland angeglichen werden“. Weiter kritisieren die Länder, die Apps würden in den App-Stores zum Beispiel „mit den Worten gepriesen, die App habe der Person schon viele Male den Lappen bewahrt“.

In Frankreich gibt es laut Experten auch ein Mitführverbot von Blitzerapps. In drohen dann ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in , wenn man aktiv bei der Nutzung erwischt wird.

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Mobiler Blitzer (Archiv)

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bundesländer wollen Blitzerwarnapps gänzlich verbieten.
  • Verbot der Nutzung soll nicht mehr von Polizeikontrollen abhängig sein.
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Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Autofahrer in Deutschland
  • Verbot der Nutzung von "Blitzerwarnapps" angestrebt
  • Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg bei Verstoß

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  • Ausweitung des bestehenden Nutzungsverbots für Blitzerwarnapps
  • Angleichung an die Praxis anderer europäischer Länder, wie Frankreich
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Verbot der Nutzung von "Blitzerwarnapps" soll ausgeweitet werden
  • Anpassung des Verbots an die Praxis im europäischen Ausland
  • Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg bei aktiver Nutzung

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