Bundeskanzleramt will Schröder-Akten sichten
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik Berlin: Schröder und Aktenübergabe
Berlin () – Das Bundeskanzleramt will in den kommenden Wochen den Aktenbestand sichten, den Altbundeskanzler Gerhard Schröder bei Auflösung seines Kanzlerbüros im Bundestag im Juni 2025 der Friedrich-Ebert-Stiftung übergeben ließ.
„Eine Einsichtnahme des Bundeskanzleramtes bei der Friedrich-Ebert-Stiftung ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen“, sagte ein Regierungssprecher dem Nachrichtenportal T-Online. Das Kanzleramt will demnach prüfen, ob sich amtliche Dokumente darunter befinden, die dem Bundesarchiv anzubieten sind.
Einer Aufforderung, 178 konkrete Akten zu übergeben, war Schröders Büro bis zur Auflösung rund drei Jahre lang nicht gefolgt. Mit der Übergabe der Akten an die Stiftung ignorierte der Altkanzler auch jahrelange Bitten des Bundesarchivs, wie aus Schriftwechseln des Archivs mit Schröder hervorgeht, aus dem T-Online zitiert. Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung unterliegt die Nutzung der Dokumente durch Forscher und Journalisten einem Zustimmungsvorbehalt Schröders.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Gerhard Schröder (Archiv) |
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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Bundeskanzleramt sichtet Aktenbestand von Gerhard Schröder
- Einsichtnahme bei der Friedrich-Ebert-Stiftung im ersten Quartal 2026 geplant
- Schröders Büro ignorierte Aufforderung zur Aktenübergabe über drei Jahre hinweg
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Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Sichtung des Aktenbestands durch das Bundeskanzleramt in den kommenden Wochen
- Einsichtnahme bei der Friedrich-Ebert-Stiftung im ersten Quartal 2026
- Prüfung auf amtliche Dokumente für das Bundesarchiv
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