Halle hebt Stallpflicht für Geflügel auf
Regional - Sachsen-Anhalt - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaftliche Entwicklungen in Halle
Halle () – Die Stadt Halle hat die Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit.
Die Entscheidung gilt ab Mittwoch.
Grund für die Lockerungen ist ein gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest. Tauben gelten nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts epidemiologisch als sogenannte Sackgassenwirte und tragen nicht zur Ausbreitung des Virus bei.
Das Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt dagegen bestehen, da hier ein größeres Risiko der Seuchenverschleppung gesehen wird.
Die Stadt erinnert Geflügelhalter an die weiterhin geltenden Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen die Anzeigepflicht der Haltung, die Unterbindung von Kontakten zu Wildvögeln sowie die Führung eines Bestandsregisters.
Die geänderte Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 16. Januar veröffentlicht und ist bereits auf der städtischen Internetseite einsehbar.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Henne |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
- Aufhebung des Verbots von Taubenausstellungen
- Verbot für andere Gefügelausstellungen bleibt bestehen
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: Geflügelhalter, Taubenzüchter
- Region: Stadt Halle
- Frist: Änderungen gelten ab Mittwoch; Veröffentlichung im Amtsblatt am 16. Januar
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Gesunkenes Risiko der Einschleppung der Geflügelpest
- Tauben gelten als Sackgassenwirte und tragen nicht zur Virusausbreitung bei
- Fortbestehen des Verbots für andere Geflügelausstellungen wegen höherem Risiko der Seuchenverschleppung
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Stallpflicht für Geflügel und Verbot von Taubenausstellungen aufgehoben
- Biosicherheitsmaßnahmen bleiben bestehen, z.B. Anzeigepflicht der Haltung
- Verbot für andere Geflügelausstellungen bleibt weiter bestehen
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