Bundestag verlängert Stromsteuer-Entlastung für Unternehmen
Politik - aktuelle Fakten und Einordnung
Politik in Berlin: Stromsteuerentlastung beschlossen
Berlin () – Der Bundestag hat grünes Licht für die Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gegeben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalition beschlossen.
Die Entlastung würde ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 auslaufen. Laut Bundesregierung würden sich „damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern“. Um dies zu vermeiden, sei die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen, heißt es zur Begründung.
Darüber hinaus sind Vereinfachungen im Bereich der Elektromobilität geplant. So sollen Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ künftig entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen klare Vorgaben geschaffen werden, die verhindern, dass Nutzer von Elektrofahrzeugen „zum Versorger und Steuerschuldner werden“. Mit Blick auf Stromspeicher soll außerdem generell eine doppelte Besteuerung vermieden werden.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Stromzähler (Archiv) |
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- Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf EU-rechtliches Minimum für Produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft beschlossen.
- Steuerentlastung läuft ohne gesetzgeberische Maßnahmen ab Januar 2026 aus.
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- Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf EU-rechtliches Minimum zur Unterstützung des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
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- Fortsetzung der Senkung der Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
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- Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Stromspeichern
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