Ministerium: Tatverdächtiger aus Ulm war ausreisepflichtig
Vermischtes - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Messerangriff in Ulm und Asylfragen
Ulm () – Der mutmaßliche Täter des Messerangriffs in einem Ulmer Einkaufszentrum war zum Zeitpunkt der Tat ausreisepflichtig. Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums war dem 29-jährigen Eritreer der Flüchtlingsstatus bereits im September 2023 durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufen worden, berichtet die „Welt“ (Freitagausgabe). Der Bescheid sei seit Oktober 2023 bestandskräftig gewesen.
Im Januar 2024 wurde der Mann zudem aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Eine Abschiebung nach Eritrea kam nach Ministeriumsangaben jedoch nicht zustande. Rückführungen in das Land seien nicht möglich, weil die dortigen Machthaber nicht kooperierten und notwendige Reisedokumente nur ausstellten, wenn Betroffene eine freiwillige Ausreise erklärten. Eine zwangsweise Passersatzbeschaffung sei für eritreische Staatsangehörige daher ausgeschlossen, teilte das Ministerium mit.
Baden-Württembergs Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) erklärte, genau für solche Fälle prüfe der Bund neue Wege. „Die Bundesregierung setzt alles daran, auf internationaler Ebene, Abschiebungen zu ermöglichen. Für Afghanistan und Syrien ist das bereits gelungen, für Eritrea noch nicht“, so Lorek. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich.“
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Polizei (Archiv) |
Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.
Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?
- 29-jähriger Eritreer war zum Zeitpunkt des Messerangriffs ausreisepflichtig.
- Flüchtlingsstatus wurde im September 2023 widerrufen; Bescheid seit Oktober 2023 bestandskräftig.
- Ausweisung aus Deutschland im Januar 2024, aber keine Abschiebung nach Eritrea möglich.
Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?
- Betroffene: 29-jähriger Eritreer
- Region: Ulm, Baden-Württemberg
- Zahlen/Fristen: Flüchtlingsstatus widerrufen im September 2023, Bestandskraft seit Oktober 2023, Ausweisung im Januar 2024
Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?
- Ausreisepflicht des mutmaßlichen Täters zum Zeitpunkt des Messerangriffs
- Widerruf des Flüchtlingsstatus im September 2023
- Problemen bei der Abschiebung nach Eritrea aufgrund mangelnder Kooperation der dortigen Behörden
Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?
- Prüfung neuer Wege für Abschiebungen durch den Bund
- Untersuchung von Möglichkeiten für Zentren im Nicht-EU-Ausland für abgelehnte Asylbewerber
- Unterstützung bei der Schaffung von Räumen für Fälle, bei denen Heimatländer keine Wiederaufnahme ermöglichen
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