Polizei Kiel erlässt Aufenthaltsverbote gegen gewaltbereite Fußballfans

16. Januar 2026

Regional - Schleswig-Holstein - aktuelle Fakten und Einordnung

Sicherheitsmaßnahmen im Fußball: Kiel im Fokus

() – Die Polizeidirektion Kiel hat im Vorfeld des nächsten Heimspiels von Holstein Kiel Aufenthaltsverbote gegen zwei Gewalttäter ausgesprochen. Das teilte die Polizei am Freitag mit.

Hintergrund sind schwere Gewalttaten, die im Umfeld gewaltbereiter Fußballgruppierungen begangen wurden, aber nicht im direkten Zusammenhang mit dem anstehenden Spiel stehen.

Die Verbote gelten für die kommenden Spiele des Zweitligisten und sollen friedliche Besucher schützen. Den beiden deutschen Tatbeteiligten, 17 und 22 Jahre alt, wurden die Verbote persönlich übergeben.

Zusätzlich führten Beamte mit ihnen sogenannte Gefährderansprachen durch. Bereits im August vergangenen Jahres hatte die Polizei sechs ähnliche Verbote erlassen, nachdem es zu einem schweren Raub und einem Landfriedensbruch mit einer schwer verletzten Person gekommen war.

Die Polizei kündigte an, auch künftig konsequent präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Gewalttaten frühzeitig zu unterbinden.

Die aktuellen Aufenthaltsverbote stützen sich auf das Landesverwaltungsgesetz .

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Kiel-Fans

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Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Aufenthaltsverbote gegen zwei Gewalttäter ausgesprochen.
  • Verbote gelten für die kommenden Spiele von Holstein Kiel.
  • Zusätzlich wurden Gefährderansprachen durchgeführt.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • betrifft zwei Gewalttäter, 17 und 22 Jahre alt
  • gilt für alle kommenden Heimspiele von Holstein Kiel
  • basiert auf dem Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein

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  • Aufenthaltsverbote für Gewalttäter zur Gefahrenabwehr
  • Hintergrund sind schwere Gewalttaten im Umfeld von Fußballgruppierungen
  • Ziel ist der Schutz friedlicher Besucher bei kommenden Spielen

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Aufenthaltsverbote gegen zwei Gewalttäter ausgesprochen
  • Gefährderansprachen mit den Tatbeteiligten durchgeführt
  • Ankündigung weiterer präventiver Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH