Schleuser aus Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Bayern - Regional - aktuelle Fakten und Einordnung
Gesellschaft: Verurteilung wegen illegaler Arbeitsvermittlung in Ansbach
Ansbach () – Das Amtsgericht Ansbach hat einen 37-jährigen Berliner wegen gewerbsmäßiger Einschleusung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Das teilte das Hauptzollamt Nürnberg am Montag mit.
Der Mann hatte zwei Arbeiter ohne erforderlichen Aufenthaltstitel für Restaurantumbauten in Westmittelfranken eingesetzt und wissentlich deren illegalen Aufenthalt begünstigt.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg unter Leitung der Staatsanwaltschaft Ansbach hatten im Juli vergangenen Jahres zu einer großen Durchsuchungsaktion geführt.
Dabei konnten Beweise nicht nur für die Schleusung, sondern auch für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen gesichert werden.
Der verurteilte Küchenhelfer hatte für seine vier Beschäftigten keine Sozialabgaben entrichtet, was den Sozialkassen einen Schaden von über 5.300 Euro zufügte. Diese Summe wurde eingezogen und zur Schadenswiedergutmachung verwendet.
Das nun rechtskräftige Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Justicia (Archiv) |
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