Regierungskommission will Bürgergeld und Wohngeld zusammenlegen

26. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

Sozialreform in Deutschland: Bürgergeld und Hilfen

() – Bund, Länder und Kommunen wollen das Bürgergeld, den Kinderzuschlag und das Wohngeld zu einer Hilfe zusammenlegen. Das geht aus dem Bericht der Regierungskommission zur Sozialstaatsreform hervor, der an diesem Dienstag veröffentlicht werden soll und über den die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagausgabe) berichtet.

Der Bericht enthält 26 konkrete Empfehlungen, die nach dem Wunsch der Beteiligten nun zügig umgesetzt werden sollen. Demnach soll der Sozialstaat einfacher und digitaler werden, zudem sollen Hilfen zielgerichteter ankommen.

So soll die künftige Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, mit dem Wohngeld und dem Kinderzuschlag zu einer Hilfe vereint werden. Die Grundsicherung sichert das Existenzminimum von Bedürftigen. Wohngeld und Kinderzuschlag können dagegen Menschen erhalten, die zwar nur ein geringes Einkommen haben, aber nicht auf Grundsicherung angewiesen sind oder ohne Kinder nicht darauf angewiesen wären. Wohngeld und Kinderzuschlag sollen Betroffenen bisher etwa den Besuch des lokalen Jobcenters ersparen. Das führt allerdings dazu, dass die Bürger für Unterstützung mehrere Anträge in mehreren Behörden stellen müssen und eine Behörde die Menschen mitunter zur nächsten Behörde weiterschickt. Das soll mit der Reform ein Ende haben.

Ein weiteres Problem des bisherigen Dickichts an unterschiedlichen Hilfen ist, dass diese zu wenig aufeinander abgestimmt sind. Wenn Hilfebezieher mehr arbeiten, etwa die Mutter einer Familie in Grundsicherung ihre Stelle von Teilzeit auf Vollzeit ausweitetet, so kann dies negative Folgen haben. Trotz deutlich mehr Arbeitsstunden kann eine Familie letztlich nicht oder kaum mehr Geld auf dem Konto haben, weil der höhere Verdienst dazu führt, dass der Staat Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung stark kürzt. Diese Anrechnungsregeln will die Kommission geändert sehen.

Siehe auch:  Wetterbericht für Bayern (15.01.2026)

Auch das Verweisen auf andere Sozialämter, das gefürchtete „Behörden-Pingpong“, soll aufhören. Die Kommission schlägt eine klare Arbeitsteilung vor: Für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher, Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können, wären künftig die Jobcenter zuständig. Für alle anderen, beispielsweise erwerbsunfähige Menschen, die Sozialämter von Städten und Gemeinden.

Für eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur“ sei allerdings eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich, die nun „schnellstmöglich“ angegangen werden solle, heißt es in dem Bericht. Der entsprechende Artikel 91e Grundgesetz schreibt bisher eine andere Arbeitsteilung vor.

Mit einem „digitalen Neustart des Sozialstaats“ soll es zudem einen umfassenden Datenaustausch zwischen den Sozialbehörden von Bund, Ländern und Gemeinden geben, etwa zwischen Jobcentern, dem kommunalen Sozialamt und der Wohngeldstelle. Die Behörden sollen so untereinander die Daten übermitteln können und damit verhindern, dass Bürger bei jedem Antrag immer wieder neu die weitgehend gleichen Angaben in lange Formulare eingeben müssen. Das Kindergeld soll künftig nach der Geburt ohne Antrag automatisch ausgezahlt werden.

Anders als etwa die Rentenkommission war die Kommission zur Sozialstaatsreform nicht mehrheitlich mit Wissenschaftlern besetzt, die Vorschläge wurden vielmehr von den staatlichen Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen selbst erarbeitet. Beteiligt waren acht Bundesministerien, unter anderem die Länder , und sowie kommunale Spitzenverbände wie der Städtetag. Federführend war das Arbeitsministerium unter Bärbel Bas (SPD).

Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Passanten an einem Bürgergeld-Infostand (Archiv)

Vier Bürgerfragen. Klare Antworten.

Welche neuen Fakten, Entscheidungen oder Änderungen nennt der Artikel?

  • Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sollen zu einer einheitlichen Hilfe zusammengelegt werden.
  • Anrechnungsregeln sollen geändert werden, um negative finanzielle Auswirkungen bei höherem Einkommen zu vermeiden.
  • Für erwerbsfähige Leistungsbezieher sind künftig die Jobcenter zuständig, für erwerbsunfähige Menschen die Sozialämter.

Wen betrifft es und wie stark (Zielgruppen, Regionen, Zahlen, Fristen)?

  • Betroffene: Menschen in Grundsicherung, Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger
  • Ziel: Vereinheitlichung von Sozialhilfe, digitale und einfachere Antragstellung
  • Frist: "schnellstmöglich" Änderung des Grundgesetzes angehen

Welche Gründe, Ursachen, Hintergründe oder Auslöser werden genannt?

  • Zusammenlegung von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld für einfachere Hilfe
  • Zielgerichtetere und digitalere Sozialleistungen zur Reduzierung von Bürokratie
  • Anpassung der Anrechnungsregeln bei Mehrarbeit, um negative Einkommensfolgen zu vermeiden

Was machen die Politik bzw. die Behörden jetzt konkret?

  • Zusammenlegung von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer einheitlichen Hilfe
  • Änderungen der Anrechnungsregeln zur Verbesserung der finanziellen Situation von Hilfebeziehern bei höheren Arbeitsstunden
  • Einführung eines digitalen Neustarts mit umfassendem Datenaustausch zwischen Sozialbehörden
Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH