CDU pocht auf Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter
Wirtschaft - aktuelle Fakten und Einordnung
Landwirtschaftspolitik in Deutschland unter Druck
Berlin () – Die Union will offenbar einen erneuten Versuch unternehmen, Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn auszunehmen. Das geht aus einem Antrag für den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor, dessen Annahme empfohlen wird und über den die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtet.
„Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass für Saisonkräfte in der Landwirtschaft vom Mindestlohn abgewichen werden kann“, heißt es darin. So würden diese Arbeiternehmer nur in Spitzenzeiten während der Ernte helfen und übten keine Vollerwerbstätigkeit aus. „Und zweitens kommen die Saisonkräfte aus dem Ausland, wo ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt“, heißt es in der Begründung. So könnten bei niedrigeren Löhnen „sogar mehr Saisonkräfte davon profitieren“, argumentiert die Partei.
Der Bauernverband fordert schon länger eine Begrenzung des Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte von 80 Prozent. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zeigte sich dafür offen. Rechtlich sei dies aber wohl nicht möglich, so das Ergebnis einer Prüfung im Juli.
| Text-/Bildquelle: | Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de |
| Bildhinweis: | Spargel (Archiv) |
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- Union plant Antrag zur Ausnahme von Saisonarbeitskräften vom Mindestlohn
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- Druck von Bauernverband zur Senkung des Mindestlohns für Saisonkräfte
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- CDU setzt sich für Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ein
- Vorschlag wird beim CDU-Bundesparteitag im Februar eingebracht
- Bauernverband fordert seit längerem eine Begrenzung des Mindestlohns auf 80 Prozent für Saisonarbeitskräfte
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