Neue EU-Sanktionen gegen den Iran beschlossen

29. Januar 2026

Politik - aktuelle Fakten und Einordnung

EU-Sanktionen gegen Iran: Politische Reaktionen

Brüssel () – Die EU-Außenminister haben neue Sanktionen gegen den beschlossen.

Übereinstimmenden Berichten zufolge richten sich die Strafmaßnahmen gegen mehrere Personen und Organisationen, die an der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten und der Unterstützung Russlands beteiligt sein sollen. Zudem wird erwartet, dass im Laufe des Tages beschlossen wird, die iranische Revolutionsgarde auf die Terrorliste der EU zu setzen.

Die neuen Sanktionen sehen dem Vernehmen nach vor, dass Vermögenswerte der betroffenen Akteure in der EU eingefroren werden. EU-Bürgern und Unternehmen soll untersagt werden, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Einreiseverbote in die EU für die betroffenen Personen vorgesehen. Die Liste von Gütern, die nicht mehr aus der EU in den Iran ausgeführt werden dürfen, soll ebenfalls erweitert werden.

Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatte im Vorfeld die Listung der Revolutionsgarden als dringend notwendig bezeichnet und die iranische Führung als „Unrechtsregime“ kritisiert. Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas äußerte, dass es einen Konsens zur Listung der Revolutionsgarden gebe, ergänzte aber, dass die diplomatischen Kanäle zum Iran offen bleiben sollten. Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt eher als politisches Symbol, da sie wohl wegen bereits bestehender Sanktionen voraussichtlich kaum praktische Bedeutung haben wird.

Siehe auch:  Unternehmen fordern von Merz starke EU-Lieferkettenrichtlinie
Text-/Bildquelle: Übermittelt durch www.dts-nachrichtenagentur.de
Bildhinweis: Anti-Iran-Protest (Archiv)

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  • Sanktionen gegen Personen und Organisationen in Verbindung mit gewaltsamer Niederschlagung von Protesten und Unterstützung Russlands
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  • Neue Sanktionen gegen den Iran beschlossen
  • Vermögenswerte der betroffenen Personen und Organisationen in der EU einfrieren
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